Aufzugsbetreiber in der Pflicht
Mit der Sicherheit von Aufzügen steht es nicht zum Besten: Laut Mängelstatistik wurde im Jahr 2012 in Deutschland eine bedeutende Anzahl von Aufzügen trotz verbindlicher Regelungen überhaupt nicht geprüft. Und von den inspizierten Anlagen wiesen zwei Drittel Mängel auf. Verantwortlich dafür sind die Betreiber, erinnern die Dekra-Sachverständigen.
„Entwarnung ist nicht in Sicht“, stellt der Anlagensicherheits-Report 2013 fest, der auf der Auswertung der Mängelstatistiken der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) beruht. „Vielen Betreibern ist anscheinend nicht bekannt oder nicht bewusst, dass es zu ihren Pflichten gehört, die Prüfungen zu veranlassen“, sagt Wilmar Hey, Produktmanager für Aufzugsanlagen bei der Dekra. „Wer die Prüfungen nicht vornehmen lässt, handelt ordnungswidrig.“ Wer die Prüfungen wiederholt nicht vornehmen lasse oder wer dadurch Leben oder Gesundheit von Anderen gefährde, mache sich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes sogar strafbar.
Aus Hochrechnungen von bisherigen Anlagenzahlen und Neubaustatistiken der Hersteller ergibt sich eine Zahl von 150.000 bis 200.000 Aufzügen in Deutschland, die im Jahr 2012 nicht geprüft wurden. Rückschlüsse auf ihren Zustand lassen die rund 451.000 geprüften Aufzüge zu, die eine Mängelquote von etwa zwei Dritteln aufwiesen. Mit 68,6 % vor der Prüfung und 64,8 % danach lag der Wert noch nie so hoch seit Start der Statistik im Jahr 2008.
Sorgen bereitet den Sachverständigen vor allem der relativ konstante Anteil der sicherheitserheblichen (9 % vor/8 % nach der Prüfung) und gefährlichen Mängel (0,7 % vor/0,3 % nach der Prüfung), die zusammen etwa jede zehnte Anlage betreffen. Sie erinnern deshalb die Betreiber von Aufzugsanlagen daran, ihre Pflichten ernst zu nehmen und in Sachen Sicherheit keine unnötigen Risiken einzugehen. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Betreiber verpflichtet, eine Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben und die notwendigen Prüfungen vornehmen zu lassen.