Damit das Dach nicht fliegen geht

Nach dem Sturm ist vor dem Sturm: Wohngebäude regelmäßig auf Schäden prüfen

In Zeiten des Klimawandels müssen Hausbesitzer mehr auf die Sturmsicherheit ihres Eigenheims achten als in der Vergangenheit, stellen die Bau-Sachverständigen von DEKRA angesichts der zunehmenden Schäden fest. Werden durch umherfliegende Dachteile Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt, kann der Hauseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.

Schäden in Höhe von 3,2 Milliarden Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen weist die vorläufige Naturgefahrenbilanz der Deutschen Versicherer für das Jahr 2019 aus. Marktteilnehmer müssen sich darauf einstellen, dass Stürme und andere extreme Naturereignisse häufiger und stärker werden.

Vorbeugend empfehlen Sachverständige, regelmäßig Dächer auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren,  wie zum Beispiel lose oder nicht plan liegende Dachziegel oder lockere Einfassungen. Sie können bei Sturm als Angriffsflächen dienen. Bei Auffälligkeiten sollte man zügig einen Termin mit dem Fachbetrieb vereinbaren, um für das nächste Unwetter gewappnet zu sein. 

In punkto Sturmsicherheit gelten für neuere Gebäude, die nach 2011 erstellt wurden, höhere Anforderungen als zuvor. Vor allem bei älteren Gebäuden ist ein regelmäßiger Check trotz Bestandsschutz sinnvoll. Ob ein Gebäude an einem bestimmten Standort als sturmsicher gelten kann, ob beispielsweise „Biberschwänze“ oder Klammern für Ziegel den auftretenden Windgeschwindigkeiten Paroli bieten können, muss von einem Fachbetrieb oder in besonderen Fällen einem Statiker beurteilet werden. 

Hat ein Sturm Schäden am Dach hinterlassen, ist rasches Handeln gefragt. Der Eigentümer ist zur Schadenminimierung verpflichtet. Wird zum Beispiel das Dach aufgerissen, muss er versuchen, das Dach provisorisch abzudichten. Auf jeden Fall ist die Beseitigung eventueller Mängel eine Sache für den Fachmann. Übrigens: Für den Eigentümer ist es ein wichtiger Punkt zu prüfen, ob das Gebäude überhaupt und ausreichend gegen Sturm- und Hagelschäden versichert ist und ob die Police auch eine ausreichende Absicherung gegen andere zunehmende Risiken wie Starkregen und Hochwasser vorsieht. 

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