Legionellen: Prüfungsfrist verlängert
In der November-Ausgabe des BundesBauBlattes verfasste Joachim Lang, Leiter der Abteilung Wassertechnik bei Techem, einen Fachartikel über die novellierte Trinkwasserverordnung und ihre Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft. Mitte Oktober hat der Bundesrat nun einer erneuten Änderung dieser Verordnung zugestimmt.
Nach wie vor gilt, dass das Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die Gesundheit des Einzelnen nicht beeinträchtigt wird. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung befassen sich daher vorwiegend mit der Änderung von Prüffristen. So muss die Erstprüfung des Wassers auf Legionellen in Trinkwasseranlagen nun bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Darüber ist die wiederkehrende Prüfung auf Legionellen alle drei Jahre Pflicht. Eine Übermittlung von Untersuchungsberichten an das zuständige Gesundheitsamt ist bei einem negativen Legionellenbefund nicht mehr erforderlich, so wie auch die Anzeige der betroffenen Trinkwasseranlagen.