Sicherheit auf Spielplätzen
Fallschutzbeläge schützen durch ihre stoßdämpfende Wirkung vor schweren (Kopf-)Verletzungen. Eingebaut werden sie klassischerweise in Schulen und Kindergärten sowie auf Kinderspielplätzen. Erhältlich sind sie als loses Schüttgut wie Sand und Kies oder als Kunststoffplatten, fugenlose Kunststoffsysteme und Kunstrasen.
Witterungs- und verrottungsbeständige Kunststoff-Fallschutzböden sind bei ihrer Anschaffung zwar etwas teurer als herkömmliches Schüttgut, jedoch amortisieren sich die Anschaffungskosten bereits nach wenigen Jahren. Denn sie müssen nur oberflächlich und nicht von tieferliegenden Verschmutzungen gereinigt werden und auch das regelmäßige Nachfüllen an abgespielten Stellen wie der Auslauf einer Rutsche entfällt. Zusätzlich können Schüttgut-Materialien ihre stoßdämpfende Wirkung im feuchten Zustand teilweise oder sogar vollständig einbüßen.
Witterungs- und verrottungsbeständige Kunststoffbeläge lassen sich mit einer glatten Oberfläche auch von Rollstuhlfahrern problemlos befahren. Außerdem hinterlassen (Punkt-) Belastungen wie Kinder auf Stelzen keine unliebsamen Eindrücke. Für eine lange Lebensdauer von über zehn Jahren empfiehlt Polytan, Hersteller von Sportböden im Außenbereich, eine regelmäßige intensive Nassreinigung alle zwei bis drei Jahre, wobei verschattete Stellen deutlich schneller verunreinigen als sonnige, laubfreie Plätze.
Um Planern und Architekten kreativen Spielraum zu bieten, steht der wasserdurchlässige Fallschutzbelag PolyPlay FS in 24 Standardfarben sowie in mehr als doppelt so vielen Sonderfarben zur Verfügung. Eingebaut werden kann der Belag nicht nur auf ebenen, sondern auch auf gewölbten und schrägen Ebenen. Generell setzt sich das Produkt aus zwei Schichten zusammen: Die obere Deckschicht ist 15 mm dick und wird aus hochwertigem, komplett neu produzierten EPDM-Granulat (Kautschuk) hergestellt. Für die benötigte Elastizität sorgt die zweite, tragende Schicht aus Recycling-Material. Abhängig von der kritischen Fallhöhe der Spielgeräte variiert die Dicke der Basisschicht zwischen 30-115 mm. Es gibt Fallschutzböden bis zu einer Fallhöhe von 3 m, darüber fordert der Gesetzgeber ein Geländer.
Installation im in-situ-Einbauverfahren
Die Installation des Fallschutzbodens erfolgt direkt vor Ort im fugenlosen, sogenannten in-situ-Einbauverfahren. Hierbei werden bei der Basisschicht die 2-8 mm großen Gummigranulate bzw. bei der Deckschicht die 1-3,5 mm großen EPDM-Granulate mit einem PU-Bindemittel ummantelt und miteinander verklebt. Aufgrund dieser in-situ-Installation passt sich der Boden allen Ecken, Kanten und Unebenheiten vor Ort an. Ausgehärtet und somit begehbar ist die Oberfläche nach ca. 24 Stunden. Ihre Wasserdurchlässigkeit hängt von den gewählten Schichtdicken ab, liegt jedoch weit über den Anforderungen nach DIN EN 14877 „Kunststoffflächen auf Sportanlagen im Freien“.
PolyPlay FS entspricht der Brandschutzklasse für Bodenbeläge Bfl – s1 und wird damit als schwerentflammbar eingestuft. Großer Hitze hält der Bodenbelag bis über 100 °C stand und auch die Trittschalleigenschaften und der Schallschutz können generell positiv bewertet werden.
Fallschutz kombiniert mit Kunstrasen
Die Fallschutzböden PolyPlay FS Nature und PolyPlay FS Fun kombinieren zwei Produktwelten miteinander: stoßdämpfende Fallschutzböden mit texturiertem (gekräuseltem) Kunstrasen.
Die Fallschutzbeläge bestehen aus einer dicken, elastischen Basisschicht und einem mit Quarzsand verfülltem Kunstrasen. Wie beim fugenlosen Fallschutz PolyPlay FS hängt die Dicke der Elastikschicht von der kritischen Fallhöhe der Spielgeräte ab.
Die Optik von PolyPlay FS Nature kommt Naturrasen sehr nahe, da sich die Filamente (Halme) aus hell- und dunkelgrünen Fasern zusammensetzen. PolyPlay FS Fun bietet durch grüne oder blaue Kunstrasen-Oberflächen sowie farbigen Inlays in Form von Grafiken oder Hüpfspielen zusätzliche Gestaltungsvielfalt. Darüber hinaus schützt die Sonnenstrahlen reflektierende CoolPlus Funktion die Kunstrasen-Oberflächen vor starker Überhitzung im Sommer.
Gesetzliche Anforderungen an Fallschutzbeläge
Die Anforderungen an einen Fallschutzboden werden im Wesentlichen in den Europäischen Normenreihen DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ geregelt. Die Normen schreiben vor, dass unter Spielgeräten ab einer freien Fallhöhe von 60 cm und unter Geräten, die eine erzwungene Bewegung verursachen (wie z. B. Schaukeln und Wippen), stoßdämpfende Bodenbeläge zwingend verlegt werden müssen. Wieviel Sicherheit ein Fallschutzprodukt bietet, zeigt der HIC-Wert. HIC steht für Head Injury Criterion und ist eine Kenngröße für den Schweregrad von Kopfverletzungen. Bei Fallschutzmaterialen auf Kinderspielplätzen stellt der HIC-Wert von maximal 1000 sicher, dass bei Stürzen keine Kopfverletzungen mit dauerhaften Schäden entstehen. Er ist auch mit der kritischen Fallhöhe gleichzusetzen. Je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist der Kopf des stürzenden Kindes geschützt. Jeder Fallschutzbelag muss dabei von einem unabhängigen Prüfinstitut nach DIN EN 1177 geprüft sein. Zudem sollte der Hersteller von einem unabhängigen Prüfinstitut kontrolliert werden, ob auch zertifizierte Produktsysteme zum Einsatz kommen. Dies lässt sich zum Beispiel durch einen Qualitätsgütenachweis wie die RAL 943/3 sicherstellen.
Als weitere gesetzliche Vorgabe sollte die „GUV-SR 2002 – Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung“ bei der Planung beachtet werden.
Der Belag kann nicht nur auf ebenen, sondern auch auf gewölbten und schrägen Ebenen eingebaut werden.
Wieviel Sicherheit ein Fallschutzprodukt bietet, zeigt der HIC-Wert.Je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist der Kopf des stürzenden Kindes geschützt.