Brandschutz

Wenn es eng wird im Schacht

Bei der Sanierung von Heizungsanlagen ist oft das Rohrnetz neu zu installieren oder in Teilen auszutauschen. Dies führt mit Blick auf die Anforderungen des baulichen Brandschutzes zu Mehrkosten. Sicherheit bei der Abnahme und Kostenentlastung bieten bauaufsichtlich geprüfte Rohrleitungssysteme.

Für Wohnungsunternehmen stehen energetische Maßnahmen unter besonderen Vorzeichen: Die Wirtschaftlichkeit muss sowohl unter dem Aspekt eines marktfähigen Mietzinses als auch der Kapitaldienstfähigkeit bei üblicher Fremdfinanzierung gewährleistet sein. Andererseits wirken die kontinuierlich steigenden Baukosten dem entgegen: Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) nahmen im Vergleichsmonat Februar 2016 um 2,3% gegenüber dem Vorjahr zu – an Heizanlagen sogar um 2,8% [1]. Aber auch die Verschärfungen im Bauordnungsrecht der letzten Jahre tragen zu den Preissteigerungen bei. So stellen gemäß einer Umfrage des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) 21% der Wohnungsunternehmer erhöhte Kosten durch die Umsetzung von Brandschutzbestimmungen fest [2].

Bei der Heizungsmodernisierung im Ge­­­schosswohnungsbau treffen in der Regel beide Kostenfaktoren zusammen: Rohrnetze sind in optimierten Dimensionen vollständig oder in Teilen neu zu installieren und müssen dabei durch Brandschutzabschnitte geführt werden. Abnahmesichere und zugleich kostenentlastende Brandschutzlösungen bieten hier im Nullabstand geprüfte Rohrleitungssysteme. Der Systemanbieter Viega hat daher umfangreiche Prüfungen der meisten gängigen Installationskombinationen mit Fremdprodukten vorgenommen und entsprechende allgemein bau­­aufsichtliche Prüfzeugnisse erhalten. Die Vorteile daraus sind eine vereinfachte Montage, reduzierte Materialkosten und ein geringerer Platzbedarf. Speziell bei Bestandssanierungen mit den typischen, unvorhersehbaren Installationsbedingungen ist das breite Spektrum an bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzlösungen für Rohrleitungen und Durchführungen zugleich ent­­­scheidend für eine reibungslose Ausführung.

Weniger Platzbedarf

Heizungsverteilungen, wie sie vor Jahren oder Jahrzehnten installiert wurden, entsprechen nicht mehr den heutigen Brandschutzbestimmungen. Sollen beispielsweise Steigleitungen erneuert werden, ergeben sich schnell Konflikte beim Platzbedarf in Schächten. Denn seit 2013 gelten Mindestabstände zwischen Rohrleitungen, die mit unterschiedlichen Brandschutzsystemen abgeschottet werden.

Verläuft beispielsweise neben nicht brennbaren Heizungsrohren auch ein brennbares Abwasserrohr, beträgt der Mindestabstand – gemessen von der Außenkante der Brandschutzmanschette bis zur Dämmung des Heizungsrohrs – 200 mm. Unter bestimmten Voraussetzungen darf dieser Abstand auf ≥ 100 mm reduziert werden. In der Regel ist jedoch auch dieser Platz nicht vorhanden.

Die Lösung sind Rohrleitungssysteme, die im Verwendbarkeitsnachweis für die jeweilige konkrete Situation den Nullabstand zulassen. Daher sind alle Viega-Rohrleitungssysteme aus Edelstahl (Sanpress, Sanpress Inox), aus C-Stahl (Prestabo), aus Kupfer (Profipress) sowie Mehrschichtverbundrohre (Raxofix, Sanfix Fosta) im Nullabstand zu über 90% der marktgängigen Abwasserrohre inklusive der dafür zugelassenen Abschottungen geprüft. Dazu zählen Abwasserrohre aus Kunststoff ebenso wie Mischinstallationen aus Gussrohren mit brennbaren Anschlussleitungen. So können bestehende, enge Schächte meistens weiter genutzt werden.

Ist die Installation neuer Leitungsführungen einfacher, werden häufig die Steigleitungen in den Wohnräumen Aufputz verlegt und mit einer Vorsatzschale verkleidet. Durch den Nullabstand der Rohrleitungssysteme können solche Schächte deutlich kleiner gebaut werden, und Wohn- oder Nutzfläche wird hinzugewonnen. Für eine erfolgreiche Brandschutzabnahme sind dann nur noch die Regeln des Viega-Verwendbarkeitsnachweises (meistens Nullabstand) einzuhalten. Die allgemeinen Regelungen mit den großen Mindestabständen müssen somit nicht mehr berücksichtigt werden.

Vereinfachte Montage

Auch eine weitere Situation kann bei der Sanierung von Heizverteilleitungen zu Konflikten bei der Abnahme führen: die Heizkörperanbindung auf der Etage. Hierfür haben sich Mehrschichtverbundrohre durchgesetzt, da sie eine optimale Flexibilität bei der Montage bieten. Sind die Steigleitungen aber aus Metall, beispielsweise Kupfer, entstehen sogenannte Mischinstallationen. Diese sind seit 2013 aber zulassungspflichtig. Viega hat hierzu umfangreiche Prüfungen erfolgreich absolviert: Die Prüfung bezieht sich auf den direkten Anschluss einer Etagenleitung aus Kunststoff (konkret Raxofix und Sanfix Fosta) an eine metallene Steigeleitung über ein Einsteckstück mit einer extrem kurzen Dämmung. Das reduziert den Montageaufwand erheblich.

Eine Installationssituation, die Fachhandwerkern bei Bestandssanierungen oft Kopf­­­schmerzen bereitet, ist der direkte Heizköperanschluss oberhalb einer Deckendurchführung. Die Bestimmungen sehen hier generell vor, Rohre jeweils 500 mm (bzw. 1000 mm bei Kupferleitungen) ober- und unterhalb einer Deckendurchführung mit einer Brandschutzdämmung zu schützen. Eine bodennahe, direkte Heizkörperanbindung ist mit dieser Vorgabe also nicht möglich. Bei Viega Rohrleitungssystemen ist allerdings auch eine asymmetrische Lösung zugelassen: Heizleitungen sind dabei ab Oberkante Rohbetondecke 2000 mm nach unten mit Brandschutzdämmung („Rockwool 800“ oder „Paroc Hvac Selection AluCoat T“) zu dämmen.

Kostengünstiges Material

Viega hat seine Leitungssysteme und auch den Nullabstand zu Fremdsystemen durchgängig mit der normalen Dämmschale „Rockwool 800“ prüfen lassen. Auf kostenintensive, hochverdichtete Spezialschalen kann damit komplett verzichtet werden.

Das hat mehrere Vorteile: So erfüllt das gleiche Produkt die Wärmeschutzdämmung nach EnEV, sorgt für eine Körperschallentkopplung und gewährleistet den baulichen Brandschutz. Montagefehler bei der Isolierung sind damit praktisch ausgeschlossen. Zum anderen werden dadurch beim Brandschutz erhebliche Materialkosten eingespart – teilweise um bis zu 99 %.

Ein Fallbeispiel macht das deutlich: Neue Steigleitungen werden gerade im Bestand manchmal aus flexiblem Leitungsmaterial wie Mehrschichtverbundrohr installiert. Es lässt sich einfacher in vorhandene Schächte ziehen. Auf unvorhergesehene Hindernisse bei der Leitungsführung lassen sich solche Rohre zudem leichter anpassen.

Allerdings sind Mehrschichtverbundrohre im Gegensatz zu metallenen Leitungen brennbar. Deshalb gilt die Vorschrift, ab der Gebäudeklasse 3 der Musterbauordnung [3], Kunststoffleitungen in Durchführungen von Geschossdecken über einen Zeitraum von 90 Min. zu sichern. Denn sonst könnten über eine freigelegte Durchführung Feuer und Rauch in das nächste Geschoss übergehen.

Um das Schutzziel zu erreichen, dürfen Brandschutzsysteme mit einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) verwendet werden. Damit lassen sich kompakte Schächte bis hin zum Nullabstand zwischen den einzelnen Rohren bauen.

Der Nachteil: Solche Brandschutzsysteme sind teuer. Die Kosten für Systeme aus einem Material, das im Brandfall aufschäumt, wie beispielsweise Blähgraphite, liegen meistens um rund 200 % über den Preisen für Brandschutzdämmungen aus Mineralwolle. Doch für diese günstigere Lösung fehlen in der Regel die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise der Rohrhersteller.

Eine Ausnahme bilden die Mehrschichtverbundrohre „Raxofix“ und „Sanfix Fosta“ von Viega: Das abP erlaubt bis zu einem Rohraußendurchmesser von 32 mm die Brandschutzdämmung (die auch gleichzeitig Wärmeschutzdämmung nach EnEV ist) mit der Mineralwolleschale „RW 800“ von Rockwool. Und das sogar nur in der Streckenlänge der Deckenstärke (≥ 150 mm). In der Summe reduzieren sich so die Materialkosten beträchtlich: Eine typische Brandschutzdämmung aus Elastomerschaum kostet zur Abschottung eines Kunststoffrohrs mit 32 mm Außendurchmesser pro Durchführung etwa 70 €. Die Dämmschale „RW 800“ als Brandschutzlösung für diesen Abschnitt kostet hingegen bis zur Rohrgröße von 32 mm weniger als einen Euro.

Bei einem zehngeschossigen Mehrfamilienhaus mit zwei Steigesträngen à fünf Leitungen beträgt somit allein die Materialkostenersparnis rund 6900 € (Stand: Juni 2016, Bruttopreisliste eines Fachgroßhandels).

Fazit

Die Modernisierung von Heizungsanlagen ist der zentrale Baustein einer energetischen Sanierung. Damit einhergehende Neuin­stallationen des Heizungsrohrnetzes stellen besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Für entsprechende Brandschutzlösungen müssen die verbauten Produkte die Verwendbarkeit durch allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemein bauaufsichtliche Zulassungen nachweisen. Die Vorgaben in diesen Verwendbarkeitsnachweisen eröffnen oder limitieren Räume für abnahmesichere, aber zugleich wirtschaftliche Lösungen.

Sowohl im Neubau, noch mehr jedoch bei Bestandssanierungen mit häufig unvorhersehbaren Installationsbedingungen sollten daher die Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller von Heizungsrohren sorgfältig geprüft werden.

Literatur[1] Preisindizes für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt, Februar 2016[2] Konjunkturumfrage „Die mittelständische Immobilienwirtschaft in Deutschland 2015“, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen[3] Definition „Gebäudeklasse 3“ gemäß Musterbauordnung, Fassung 2002 (letzte Änderung 21.09.2012): Gebäudehöhe bis 7 m, gerechnet vom Höhenmittelwert der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante des obersten Geschoss mit möglichem Aufenthaltsraum; dabei Gebäude mit mehr als zwei Nutzungseinheiten oder Nutzungseinheiten größer 400 m².

Sollen Steigleitungen erneuert werden, ergeben sich schnell

Konflikte beim Platzbedarf

in Schächten.

Die Lösung sind Rohrleitungssysteme, die im Verwendbarkeitsnachweis für die jeweilige konkrete Situation den Nullabstand zulassen.

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