Neue FPD-Richtlinie

Mehr Sicherheit bei der Gebäudeabdichtung

Flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen (FPD) haben ihre Qualität und Zuverlässigkeit in der Abdichtungspraxis hinreichend unter Beweis gestellt. Dennoch musste diese Abdichtungsbauart bisher als von der Norm abweichende Ausführung ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

Mit seinem Entwurf zur Erweiterung der im Jahr 2017 veröffentlichten Norm DIN 18533 hat der Normungsausschuss auf die sich ändernden Anforderungen und Praktiken in der Baubranche reagiert. Teil 3 der Norm, die die Abdichtung erdberührter Bauteile regelt, soll zukünftig um die Abdichtungsbauart der flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen ergänzt werden. Damit wäre dann neben flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen auf Bitumenbasis und bahnenförmigen Abdichtungen nun auch diese Produktklasse normativ geregelt.

Witterungsunabhängiges und wirtschaftliches Abdichtungsmaterial

In der Vergangenheit setzte man bei Flüssigabdichtungen für Bauteile, die in direktem Kontakt mit dem Erdreich stehen, vorwiegend auf Bitumen als Bindemittel. Mittlerweile wird die traditionelle Bitumen-Dickbeschichtung jedoch immer häufiger durch bitumenfreie Reaktivabdichtungen ersetzt. Diese bestehen aus einem mineralischen Mörtel, der mit Kunststoffen zur Verbesserung der Dichteigenschaften angereichert ist. Reaktivabdichtungen sind auch unter dem Namen flexible polymere Dickbeschichtungen (FPD) bekannt.

Gerade im Winter, bei feuchter Witterung und niedrigen Temperaturen haben sich FPD als witterungsunabhängige Lösung in der Abdichtungspraxis etabliert. In der nasskalten Jahreszeit bieten schnell abbindende, bitumenfreie Dickbeschichtungen, mit zum Teil erweitertem Anwendungsbereich, mehr Planungs- und Ausführungssicherheit. Auf dem Markt werden Reaktivabdichtungen angeboten, die bereits bei Verarbeitungstemperaturen ab +3 °C witterungsunabhängig und schnell trocknen.

Auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit bieten FPD zahlreiche Vorteile: Sie sind effizient in der Anwendung und überputzbar, was bei einschaligem Mauerwerk Materialwechsel überflüssig macht. Außerdem weisen Reaktivabdichtungen wie die bitumenfreie Dickbeschichtung weber.tec Superflex D 24 eine verbesserte Haftung auf und bieten eine erhöhte Ausführungssicherheit beispielsweise beim Anschluss bodentiefer Fenster.

Normative Anforderungen an FPD

Im Zuge der Erweiterung der DIN 18533 werden die Anforderungen an flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen wie bei den übrigen Abdichtungsarten nach der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse formuliert. Zweikomponentige polymermodifzierte Dickbeschichtungen dürfen demnach zukünftig ohne Sondervereinbarung auch bei drückendem Wasser zur Bauwerksabdichtung eingesetzt werden. Einkomponentige FPD sind nach der Norm nur bei Bodenfeuchte geregelt. Der Einbau einer Verstärkungseinlage, wie er von Saint-Gobain Weber (www.de.weber) bereits in der Vergangenheit empfohlen wurde, wird mit der Änderung der Norm verpflichtend. Das Arbeiten mit Gewebe hat sich nicht nur wegen seiner mechanischen Eigenschaften bewährt. Eine Verstärkungseinlage erweist sich in der Praxis immer auch als Instrument der Ausführungssicherheit, weil die Gefahr von ausführungsbedingten Undichtigkeiten minimiert wird.

Außerdem wurden im aktuellen Entwurf die Riss- und Rissüberbrückungsklassen zusammengeführt und die Abdichtungsbauart einer Rissklasse zugeordnet. Eine Abdichtungsbauart, zugeordnet der Rissklasse R1 (gering) zum Beispiel muss Risse bis 0,2 mm überbrücken können, wie sie etwa bei Stahlbeton ohne nennenswerte Zwang-  und Biegeeinwirkung auftreten. Die Zuordnung der Abdichtung zu einer Rissklasse ist aufgrund von Zuverlässigkeitserwägungen auch von der Wassereinwirkungsklasse und der Raumnutzungsklasse abhängig. Auch für die Mindesttrockenschichtdicke gelten Sicherheitsanforderungen. Bei Bodenfeuchtigkeit reichen 3 mm aus, bei drückendem Wasser werden 4 mm vorgeschrieben, plus Verstärkungseinlage.

Hinweispflicht entfällt

Die Überarbeitung der DIN 18533 bietet allen am Bau Beteiligten Rechtssicherheit. Für Planende und Bauträger entfällt mit der Erweiterung der Norm beim Einsatz von FPD die Hinweispflicht auf nicht normgerechte Abdichtungsweisen. Die Einspruchsfrist für den Gelbdruck endete im Januar 2024. Sobald der Normungsausschuss die Einsprüche abgearbeitet hat, erhält die erweiterte Norm mit Veröffentlichung des Weißdrucks schließlich allgemeine Gültigkeit. Im nächsten Schritt wird erwartet, dass auch die von der Deutschen Bauchemie im Februar 2020 veröffentlichte FPD-Richtlinie, die bislang das einzige Regelwerk für FPD darstellte, an die neuen Standards angepasst wird.

Parallel dazu wird zur Zeit das WTA-Merkblatt 4-6, das das nachträgliche Abdichten erdberührter Bauteile behandelt, überarbeitet, und die Neuerungen der Norm werden ebenfalls eingearbeitet. Denn auch wenn die Vorgaben der Norm nur für den Neubau-Bereich Gültigkeit haben, bieten sie doch wichtige Orientierung in der Bestandssanierung. Und gerade hier haben sich Reaktivabdichtungen in der Vergangenheit als besonders wertvoll erwiesen. Aufgrund ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an objektspezifische Gegebenheiten kommen FPD besonders häufig zum Einsatz, wenn es um Sonderlösungen geht.

Darüber hinaus eignen sich einige bitumenfreie Dickbeschichtungen insbesondere auch für die Sanierung defekter Altbitumenflächen. Dabei können die Produkte im patentierten System als Haftbrücke und Neuabdichtung in einem eingesetzt werden. Wichtig dabei: Eine ausreichende Haftung des Alt-Untergrunds muss gewährleistet sein. Außerdem sind Altabdichtungen am Boden-Wand-Anschluss und Sockel oberhalb Gelände generell zu entfernen. Das Aufbringen auf eine alte Teerabdichtung ist wie bei anderen Dickbeschichtungen grundsätzlich nicht möglich. 

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