BFW Mitteldeutschland begrüßt Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung

Der BFW Landesverband Mitteldeutschland (www.bfw-mitteldeutschland.de), die Interessenvertretung der mittelständischen Immobilienwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, begrüßt das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung. Durch die damit verbundene Änderung von Paragraf 67 der Landesbauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde in Zukunft Abweichungen von geltenden Baustandards zulassen.

Damit wurde in Sachsen der Weg für den sogenannten Gebäudetyp E frei. „Sachsen ist hier in einer Vorreiterrolle“, sagt Dr. Ingo Seidemann, Vorstandsvorsitzender des BFW Mitteldeutschland. „Wir sehen seit Jahren eine Fülle von Bürokratie, Überregulierung, kombiniert mit hohen Baukosten und Zinsen. Diese Kombination führt derzeit fast zu einem Erstarren des Immobilienmarktes. Die Änderung in der Sächsischen Bauordnung ist ein Schritt zu einfacheren Bauvorhaben und ermöglicht eine flexiblere Gestaltung von Bauprojekten.“

Der in Bayern entwickelte Gebäudetyp E führt dazu, dass Bauherren und Architekten einvernehmlich festlegen können, welche Anforderungen an das gemeinsame Bauvorhaben wirklich wichtig und an welchen Stellen bewusst Abweichungen von geltenden Vorschriften machbar oder sogar wünschenswert sind. Dies erlaubt einerseits eine kostengünstigere, schnellere und technisch einfachere Ausführung bewährter Bauweisen, andererseits eröffnet es die Umsetzung innovativer Ideen, die in den Normen noch nicht abgebildet sind. Erwartet wird dadurch eine deutliche Verkürzung der Genehmigungsverfahren, was zu einer signifikanten Kostensenkung beitragen soll.

Vertreter des BFW Mitteldeutschland hatten in zahlreichen Hintergrundgesprächen immer wieder für diese Vereinfachung der Bauordnung geworben. „Das ist ein erster und sehr guter Schritt. Nur dürfen wir jetzt nicht aufhören“, so Dr. Ingo Seidemann. „Um die Herausforderungen der kommenden Jahre erfolgreich zu meistern, bedarf es noch mehr dieser Entscheidungen.“

Der Verband feiert 2024 sein 30-jähriges Jubiläum. Die Meilensteine, die der BFW-Regionalverband mit seinem gebündelten Branchen-Know-how erreicht hat, sind vielfältig: die Entscheidung zum zweiten Rettungsweg in der Baugenehmigungspraxis in Dresden (2017), die Umstellung der Bescheinigungspraxis im Denkmalschutz in Leipzig (2017), die Lösung zum Vorhaben Domplatz-Bebauung in Erfurt (2014) oder die weitergehende Sicherung der Eigentumsförderung im Freistaat Sachsen (2019).

„Diese Erfolge sind uns nicht in den Schoß gefallen. Sie sind das Ergebnis engagierter Arbeit und des unbedingten Willens zum Erfolg“, betont Steffen Bieder, seit September 1998 Verbandsgeschäftsführer. Der Verband gibt Bauträgern, Projektentwicklern, Bestandshaltern und Immobiliendienstleistern eine starke Stimme im politischen Diskurs. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführung und Experten sind in zentralen Beiräten der Landesregierungen in Dresden, Magdeburg und Erfurt aktiv und werden regelmäßig im Rahmen von Anhörungen zu drängenden wohnungs- und baupolitischen Landesthemen eingeladen.

Aus Verbandssicht besteht sowohl in Sachsen als auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen weiterhin ein großer Nachholbedarf im Wohnungsneubau infolge demographischer Veränderungen in den städtischen Zentren. „Wie schon vor 30 Jahren muss auch heute unser Hauptanliegen sein, bezahlbaren Wohnraum für möglichst breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen“, hält Dr. Ingo Seidemann fest. Hinzu komme die energetische Erneuerung des Wohnungsbestandes durch das ambitionierte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. „Für beides sehe ich die gemeinsame Verantwortung von Politik, Verwaltung und Immobilienbranche.“

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