Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Notwendiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“
11.12.2024Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
„Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss schnellstmöglich verlängert werden, denn in vielen Städten läuft sie bereits Mitte 2025 aus. Nur durch die Verlängerung schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400 Gemeinden im ganzen Land. Nun ist der Deutsche Bundestag am Zug, im Sinne der Mieterinnen und Mieter noch vor der Bundestagswahl einen Beschluss herbeizuführen.“
Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse soll auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden. Bisher waren diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gilt die Mietpreisbremse in 410 Gemeinden mit rund 25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und knapp 9,5 Mio. Mietwohnungen (Stand: Juli 2024). Das sind etwa 30 % der Bevölkerung und 40 % aller Mietwohnungen in Deutschland.