BVI erneuert Kritik am verabschiedeten Gesetz: TKG-Novelle führt zu Mehrkosten und Planungsunsicherheit

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter erneuert anlässlich der jetzt im Bundestag verabschiedeten TKG-Novelle seine Kritik am Gesetz. Neben steigenden Gebühren für Mieter sowie einer nun folgenden Planungsunsicherheit für den Breitbandausbau, sind auch ein deutlicher Mehraufwand und damit höhere Kosten in der Verwaltungsbranche zu erwarten.

Nach einer Übergangsfrist bis 1. Juli 2024 müssen Mieter ihren TV-Dienst nun in Einzelabrechnung abonnieren. „Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten und die aufgrund dieses Sammelabos entsprechend günstiger waren, gehören damit der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Dies gefährdet aufgrund der nicht mehr möglichen Planungssicherheit für Netzanbieter den gesamten Breitbandausbau.“

Gesetz mit vielen Verlierern

Ein besonders großer Kritikpunkt ist die nun folgende Mehrbelastung von Mietern, vor allem mit geringem Einkommen. Sie können ihre Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zurechnen, weshalb diese vom Wohngeld nicht mehr gedeckt werden. „Zudem handelt es sich um eine viel zu kurze Übergangsfrist“, kritisiert Meier. „Verträge für Millionen Haushalte müssen neu verhandelt und künftig einzeln abgerechnet werden. Dies wird aufgrund des gestiegenen Mehraufwands auch zu höheren Kosten der Immobilienverwaltung führen.“

„Die beschlossene Novellierung der TKG-Novelle in dieser Form hat viele Verlierer. Vom erklärten Ziel des schnellen Internets für alle ist sie damit vor allem aufgrund der negativen Folgen für einkommensschwache Mieter weit entfernt“, so Meier abschließend.

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