BVI-Präsident Thomas Meier: „Sachkundenachweis braucht schnelle gesetzliche Verankerung“

Thomas Meier, Präsident Bundesfachverband der Immobilienverwalter.
Foto: BVI e.V.

Thomas Meier, Präsident Bundesfachverband der Immobilienverwalter.
Foto: BVI e.V.
Bei der jüngsten Anhörung zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Sachkundenachweis nochmal von allen Seiten bekräftigt. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter fordert nun ein schnelles Handeln der Politik, um diese Forderung rasch in die Tat umzusetzen.

BVI-Präsident Thomas Meier begrüßt die Fortschritte, mit denen die WEG-Reform nun voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten kann. „Wir stimmen hier mit vielen Experten überein, dass das WEMoG eine ganz klare Stärkung des Verbraucherrechts schafft bei gleichzeitiger Erweiterung der Kompetenzen und Pflichten des Immobilienverwalters. Diese Pflichten bedingen aber einen hohen Qualifikationsgrad, den ein Verwalter mitbringen muss. Dieser kann nur mit einem gesetzlich verankerten Sachkundenachweis garantiert werden.“

Diskussionspunkte bei der Anhörung waren u.a. die Umsetzbarkeit einer sogenannten „Alte-Hasen-Regelung“ und Ausnahmen für mit Verwaltungsthemen befasste Anwälte oder Architekten. „Wir sehen die Alte-Hasen-Regelung für notwendig, aber nicht als hinderlich für die schnelle Umsetzung des Sachkundenachweises. Der Bundestag ist hier gefordert, rasch eine klare Definition zu schaffen. Wir halten allerdings eine höhere Anzahl an verpflichtenden Weiterbildungsstunden für ‚Alte Hasen‘ und Fachexperten, für die die Ausnahme vom Sachkundenachweis gelten soll, für ratsam“, erläutert Meier.

Umsetzung der WEG-Reform vorangeschritten

Ein weiterer wichtiger Punkt der WEG-Reform ist die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen. „Hier ist die Umsetzung der WEG-Reform aufgrund von Corona bereits teilweise vorweggenommen. Wir freuen uns, dass es mit dem WEMoG dann einen rechtlichen Rahmen für die Online-Teilnahme geben wird“, so Meier. Digitalisierung war bei der Anhörung dennoch nur ein Randthema. Der BVI-Präsident sieht hier die Möglichkeiten nicht ganz ausgeschöpft: „Im Verwaltungsalltag kämpfen wir noch immer mit wahren Papierbergen. Ein klares Bekenntnis zur Möglichkeit der Digitalisierung von Verwaltungsakten – technisches Know-how und individuelles Einverständnis vorausgesetzt – würde den Beruf des Immobilienverwalters ein großes Stück voranbringen.“

Thematisch passende Artikel:

Wechsel der Geschäftsführung: BVI mit neuer Doppelspitze

Sandra Lenzenhuber verlässt zum 15. September 2020 nach fünf erfolgreichen und innovativen Jahren die Geschäftsführung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter. Die Geschicke des Verbands...

mehr

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral werden. Doch in Deutschlands Eigentumswohnungen, die rund ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands ausmachen, herrscht Sanierungsstau....

mehr

„Hängepartie darf sich nicht wiederholen“: BVI warnt vor abermaligem Förderchaos zum Jahresbeginn 2025

Welche Auswirkungen hat der Koalitionsbruch auf Deutschlands Immobilienverwaltungen? Liegen wichtige Förderprogramme demnächst wieder auf Eis? „Eine Hängepartie, wie wir sie Anfang des Jahres 2024...

mehr

BVI erneuert Kritik am verabschiedeten Gesetz: TKG-Novelle führt zu Mehrkosten und Planungsunsicherheit

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter erneuert anlässlich der jetzt im Bundestag verabschiedeten TKG-Novelle seine Kritik am Gesetz. Neben steigenden Gebühren für Mieter sowie einer nun...

mehr

Brandbrief an Bayerische Staatsregierung: Förderstopp gefährdet Sanierung von Eigentumswohnungen

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter schlägt Alarm: Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Darlehensprogramm der BayernLabo für Wohnungseigentümergemeinschaften zum 31....

mehr