CO2-Preis für Mietwohnungen in der Kritik: VWE fordert Kostenverteilung mit Augenmaß
20.05.2021Im Zuge der Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung in einem zusätzlichen Klimapakt die Neuverteilung des CO2-Preises für Mietwohnungen beschlossen. Statt der bisherigen Umlagefähigkeit, mit der die Kosten an die Mieter weitergereicht würden, soll es eine pauschale Teilung geben: Mieter und Vermieter sollen je die Hälfte tragen. Der Verband Wohneigentum (www.verband-wohneigentum.de) fordert eine Kostenverteilung mit Augenmaß.
„Vor allem private Kleinvermieter kommen finanziell unter Druck. Selbst mit Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudes, entkommen sie nach dem geplanten Gesetz nicht diesen Lasten“, betont Manfred Jost, Präsident des Verband Wohneigentum (VWE). Für den Verbrauch von Energie sind nicht nur Art und Alter der Heizungsanlage ausschlaggebend, sondern in großem Maße das Verbraucherverhalten. „Die 50:50-Lösung klingt auf den ersten Blick ausgleichend und ist eine bürokratisch einfache Methode“, so Jost. „Aber Eigentümer die bereits investiert haben noch ein zweites Mal zu belasten, ist ungerecht und unsozial.“ Das sei wie Doppelbesteuerung – und womöglich verfassungswidrig. Gerade private Kleinvermieter wohnen häufig in einem Doppelhaus oder auch kleinerem Mehrfamilienhaus, dessen nicht selbstgenutzte Wohnungen sie vermieten. Oftmals haben sie ihre Häuser modernisiert und bereits energetisch saniert.
Eine differenzierte Lösung, in der der energetische Stand des Gebäudes mitberücksichtigt wird, könnte nicht nur fairer sein, sondern auch tatsächlich einen Anreiz für energetische Maßnahmen geben. „Hier ist weiterhin eine effektive Förderung durch den Staat zu fordern, die nicht zuletzt aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung fließt. Denn dazu ist das Geld da!“, plädiert VWE-Präsident Jost.