Corona-Krise: Nassauische Heimstätte I Wohnstadt verschiebt Modernisierungsarbeiten in Wohnungen

Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW, www.naheimst.de) plant auch in der Zeit der COVID-19-Pandemie in Hessen ihre Modernisierungs- und Großinstandhaltungsmaßnahmen weiterzuführen, verschiebt jedoch alle Arbeiten, für die ein Zugang zu den Wohnungen notwendig ist.

Die zur Eindämmung des neuen Coronavirus ergriffenen Maßnahmen des Bundes und des Landes Hessen stellt Bürger, aber auch Unternehmen vor große Herausforderungen – vor allem durch die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen. Die NHW hat als Hessens größtes Wohnungsunternehmen in den vergangenen Monaten bereits viele Aufträge im Rahmen ihres jährlichen Modernisierungsprogramms vergeben.

„Wir tragen seit vielen Jahren als großer Auftraggeber eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitsplätze der hiesigen Firmen. Daher sind wir bestrebt, Handwerksbetrieben auch in dieser schwierigen Situation die Möglichkeit zu geben, ihre Mitarbeiter weiter zu beschäftigen und deren Löhne zahlen zu können“, sagt NHW-Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer. „Dabei achten wir selbstverständlich auf den bestmöglichen Gesundheitsschutz und die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften für die auf den Baustellen tätigen Mitarbeitenden und Firmen. Dennoch müssen auch wir unsere Maßnahmen an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen.“

Keine Arbeiten, für die Zugang zur Wohnung erforderlich ist

Für alle beauftragten oder zugesagten Modernisierungen und Instandsetzungen innerhalb abgeschlossener Wohnungen sei es zum Schutz der Handwerker sowie der Mieter erforderlich, dass die Wohnungen unangetastet blieben. Nur so könne die Quarantäneschutzfunktion der Wohnungen gewährleistet werden. „Daher gehen wir den Schritt, die für den Innenbereich der Wohnungen geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf unbestimmte Zeit und in Abhängigkeit von den Entscheidungen der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung zu verschieben“, so Monika Fontaine-Kretschmer. Ausgenommen seien lediglich Notfall- oder Reparaturmaßnahmen, bei denen Gefahr in Verzug sei oder ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden drohe, wie zum Beispiel ein Wasserrohrbruch. Über diese Entscheidung informiert die Unternehmensgruppe ihre Partner in den nächsten Tagen auch postalisch.

Enge Abstimmung mit Partnern zu neuen Ausführungsterminen

Die NHW-Geschäftsführerin versichert den von einer Verschiebung betroffenen Betrieben, dass man die Maßnahmen nach heutiger Einschätzung der Situation auf jeden Fall durchführen wolle. Bei einer erforderlichen Neuterminierung müsse man partnerschaftlich zusammenarbeiten und für beide Seiten tragfähige Lösungen finden: „Die Fortführung der guten und gewachsenen Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnern ist uns sehr wichtig. Wir sind uns bewusst, dass wir als Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Hessen in dieser schwierigen Lage eine besondere Verantwortung tragen – diese gilt gerade in Bezug auf die Bauwirtschaft. Wir werden dieser Verantwortung mit all unseren Möglichkeiten gerecht werden. Hierauf können Sie sich verlassen.“

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