„Mit einem Feuerlöscher lässt sich kein Waldbrand löschen“: EEG-Pläne enttäuschen Solarwirtschaft

Enttäuscht hat die Solarwirtschaft auf Pläne der Großen Koalition reagiert, den Ausbau der Photovoltaik im Jahr 2022 einmalig um vier Gigawatt anzuheben. Zu den bekanntgewordenen Plänen erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW): „Mit einem Feuerlöscher lässt sich ein verheerender Waldbrand nicht löschen, mit vier Gigawatt mehr Photovoltaik nicht der Klimakollaps verhindern.“ Der BSW fordert stattdessen, die installierte Photovoltaik-Kapazität bis 2030 zu vervierfachen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend zu überarbeiten.

Die Solarwirtschaft begrüßt grundsätzlich das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode die PV-Ausbaumengen anzuheben. Die vor kurzem erfolgte Einigung auf ein verschärftes EU-Klimaziel mache in Deutschland allerdings eine Vervierfachung der installierten PV-Leistung bis 2030 auf über 200 Gigawatt (GW) notwendig. Dies erfordere nach Berechnungen von Marktforschern einen zusätzlichen jährlichen Photovoltaik-Ausbau in Höhe von rund 10 GW – und nicht von einmalig 4 GW. „Die geplanten Sonderausschreibungen entsprechen einer homöopathischen Dosis, mit der man gegen den Klimawandel nichts ausrichten kann. Statt endlich den Solarturbo zu zünden, soll lediglich eine weitere Masche in einem fluglahmen Energiewende-Teppich geknüpft werden. Bliebe es dabei, so wäre dies nur verantwortungslose Wahlkampftaktik.“    

Ursprünglich wollte die große Koalition schon im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien definieren, „der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050 gewährleistet.“ So heißt es in dem Entschließungsantrag des Bundestages, in dem die Fraktionen von Union und SPD die Bundesregierung zum Handeln auffordern.

„Das jüngste Vorhaben der Regierungsfraktionen entspricht nicht ansatzweise den erst vor wenigen Wochen selbst gesteckten Zielen des Bundestages“, so Körnig. Die jetzt geplante einmalige Anhebung der PV-Ausschreibungsmengen können nur ein erster Schritt auf dem Weg zu dem erforderlichen jährlichen PV-Ausbau in Höhe von durchschnittlich 15 GW sein.
Auf Kritik in der Solarbranche stößt zudem, dass der vorliegende Regierungsentwurf keine Anhebung der Ausbaupfads für kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen vorsieht. Gerade bei Eigenheimbesitzern und im Kleingewerbe sei die Investitionsbereitschaft im letzten Jahr deutlich gewachsen.

Stattdessen soll die Hälfte des für 2022 anvisierten PV-Zubaus in großen ebenerdig errichteten Solarparks, die andere Hälfte mittels der im EEG 2021 neu eingeführten Förderausschreibungen auf größeren Gebäuden erfolgen. Die Aufstockung von PV-Förderauktionen auf Gebäuden ist nach BSW-Einschätzung jedoch ein weitgehend ungeeignetes Instrument für einen schnelleren PV-Ausbau. Im Schulterschluss mit anderen Verbänden wie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Handelsverband Deutschland (HDE) hatte der BSW bereits im vergangenen Jahr unter Verweis auf negative Erfahrungen in Frankreich wiederholt vor der Einführung dieses Förderinstruments gewarnt, bei dem die Nutzung von Solarstrom für den Eigenverbrauch von Gewerbebetrieben unzulässig ist. 

Das Regierungsvorhaben, die Rahmenbedingungen für Speicher im Energiewirtschaftsgesetz verbessern zu wollen, wird vom BSW begrüßt, muss aber mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche hat der Politik dazu Vorschläge zum Abbau von Marktbarrieren unterbreitet.

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