Eingriff ins Mietrecht: BFW warnt vor unkalkulierbaren Folgen

„Die Pläne von Bundesministerin Lambrecht zu gewerblichen Mietminderungen aufgrund der Corona-Pandemie wären ein Eingriff in die Vertragsfreiheit mit unkalkulierbaren Folgen“, warnte BFW-Präsident Andreas Ibel jetzt in Berlin. Dabei bezog sich Ibel auf die Äußerungen der Justizministerin vom 18. November gegenüber der Funke-Mediengruppe: Demnach soll Corona durch eine gesetzliche Klarstellung regelmäßig als Störung der Geschäftsgrundlage durchgehen. Dies würde gewerbliche Mietminderungen erleichtern.

„Die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage haben sich über mehr als hundert Jahren bewährt und den Vertragsparteien ermöglicht, selbst oder vor Gericht interessengerechte Lösungen zu finden. Dabei wurde jeweils im Einzelfall entschieden, ob und welche Vertragspartei das eingetretene Risiko zu tragen hat. Weder Weltkriege noch deutsche Einheit oder Währungsreform konnten diese besondere Wertschätzung der Privatautonomie angreifen. Dieses Freiheitrecht zu opfern, ist auch in der Corona-Pandemie nicht angebracht“, sagte der BFW-Präsident.

„Nur zu gut sind uns noch die durch staatliche Eingriffe verursachten negativen Beispiele des ersten Lockdowns in Erinnerung. Eine Vielzahl von Trittbrettfahrern hatte gerade bei der gewerblichen Vermietung ohne Not das Kündigungsmoratorium für Mietkürzungen oder Neuverhandlungen benutzt. Dabei waren die Schäden durch die Befristung des Gesetzes zumindest begrenzt“, so Ibel weiter.

„Die bereits jetzt in den Innenstadtlagen erkennbaren Leerstände zeigen, dass die Immobilienbranche eine erhebliche Last der Pandemiefolgen schultert. Hinzu kommen die gemeinsam mit den Mietern getroffenen Kürzungs- und Stundungsvereinbarungen. Durch die gesetzlichen Änderungen wären diese einvernehmlichen Lösungen null und nichtig. Hier gäbe es auf beiden Seiten nur Verlierer“, resümierte der BFW-Präsident.

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