FDP-Bundestagsabgeordneter Daniel Föst: Vermieter dürfen nicht für Energieschulden in Haftung genommen werden

Zu den Vorschlägen der SPD zur Unterstützung bei den Energiekosten für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, sagt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst:

„Die steigenden Energiepreise werden die Menschen in Deutschland in diesem aber vor allem auch im nächsten Jahr stark belasten. Ratsam ist deshalb, Geld zurückzulegen. Viele Menschen sind jedoch nicht in der Lage, Geld zur Seite zu legen. Das kann gerade für Mieterinnen und Mieter aber auch für Eigenheimbesitzer, die noch einen Kredit abzahlen, zur existentiellen Frage werden. Deshalb werden wir handeln.

Bei dem vorgeschlagenen Darlehen macht es in meinen Augen mehr Sinn, wenn wir dies für die Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verfügung stellen. Das hilft konkret den Menschen bei der Bewältigung der Nebenkostenabrechnung, die es brauchen, und schützt gleichzeitig vor Mietausfall. Es geht zudem auch um Familien, die sich vielleicht gerade so Eigentum leisten konnten und nun mit tausenden Euro Mehrkosten konfrontiert sind. Auch diesen Menschen möchte ich gerne eine Möglichkeit geben, unkompliziert, unbürokratisch und schnell an Hilfe zu kommen.

Sicher ist aber: Vermietende dürfen nicht für Energieschulden ihrer Mieterinnen und Mieter in Haftung genommen werden. Die meisten sind Klein- und Kleinstvermieter, die selbst keine großen Sprünge machen können. Wir haben schon während der Corona-Pandemie gesehen, dass gerade diese Vermieter sich sehr gesprächsbereit bei der Lösungsfindung zeigen, sollte es einmal eng werden. Das Verursacherprinzip bei den Energiekosten muss ausschlaggebend bleiben.“ 

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