Förderprogramm „RegioStrat“: BMWSB unterstützt bei großen Veränderungsprozessen
01.02.2024Kommunen, Landkreise und Kleinstädte stehen vor den gleichen Herausforderungen wie Metropolen - Stichwort: Klimawandel, wie heizen wir unsere Häuser oder wie wohnen wir. Zugleich sind das Zusammenleben und der Zusammenhalt in ländlichen Kreisen und Dörfern anders organisiert als in anonymen Großstädten. Einige Regionen kämpfen mit dem demografischen Wandel und in Folge dessen mit Leerstand, andere müssen als Boom-Regionen Leben und Arbeiten neu organisieren. Ihnen allen gemein ist, dass sie Strukturen und Prozesse frühzeitig neu denken müssen.
Dabei hilft das „RegioStrat – Strategische Regionalentwicklung“. Hiermit können Regionen, d.h. langfristig planen und sich auf ein Leitprojekt in ihrer Region fokussieren. Über insgesamt drei Jahre stehen ihnen 450.000 Euro für die Planung in den Regionen zur Verfügung.
Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Raumentwicklung ist die Mutter aller Planungen. Was hier in Beschlüssen mündet, hat lange Auswirkungen auf den Lebensalltag der Menschen. Wo wird ein neues Baugebiet ausgewiesen, wo werden Begegnungsorte geschaffen, wo wird aus einer Brache wieder eine Wiese? Wer bei der Raumentwicklung kurzfristig plant, vergibt sich Chancen. Deshalb fördern wir Planung über einen langen Zeitraum und wollen Regionen damit die Sicherheit geben, gerade in Zeiten der Veränderung, auch mal neue Wege auszuprobieren. Mit unserem Förderprogramm bekommen sie diesen Spielraum und wir alle in Deutschland können von ihren Erfahrungen profitieren.“
Gefördert werden regionale Vorhaben. Unter Region ist dabei eine Gebietseinheit aufgrund eines gemeinsamen Merkmals oder einer gemeinsamen Aufgabenstellung zu verstehen, auch über administrative Grenzen hinweg. Beispiele sind Stadt-Land-Partnerschaften oder Bundesländergrenzen übergreifende Vorhaben. Antragsberechtigt sind die für Regionalplanung zuständigen Behörden bzw. Körperschaften (die Träger der Regionalplanung), Landkreise und Kommunalverbände. Die Einreichungsfrist für das Programm endet am 10. März 2024.
Weitere Informationen unter www.bbsr.bund.de