Geänderte SächsBO in Kraft: Bundesweite Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden

Die geänderte Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist jetzt in Kraft getreten, nachdem sie am 7. Juni im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben worden war. Der Freistaat Sachsen führt als letztes Bundesland eine verpflichtende Regelung für Rauchwarnmelder in Bestandsbauten ein. Eigentümer bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen werden verpflichtet, diese bis zum 31.Dezember 2023 auszustatten.

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (www.arge-heiwako.de) hatte sich gegenüber der Sächsischen Landesregierung in der Vergangenheit dafür eingesetzt, auch im Freistaat die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten einzuführen. „Wir begrüßen ganz ausdrücklich die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Erweiterung der Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude“, erklärt Lars Jope, Leiter Büro Berlin der ARGE HeiWaKo. „Die Anpassung wird für mehr Brandschutz sorgen.“

Umsetzungsfrist auf Ende 2023 verkürzt

Nach SächsBO erstreckte sich die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bislang lediglich auf Neu- und Umbauten. Zunächst war eine Umsetzungsfrist für die betroffenen Eigentümer von Bestandsimmobilien bis zum 31. Dezermber 2024 vorgesehen. Die ARGE HeiWaKo regte erfolgreich eine Verkürzung der Nachrüstpflicht auf Ende 2023 an. Am 1. Juni 2022 hatte der Sächsische Landtag eine Neufassung der SächsBO verabschiedet.

Täglich fordern in Deutschland zahlreiche Brände auch Menschenleben. Besonders gefährlich ist dabei Brandrauch. Jeden Tag, den nun die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten früher in Kraft tritt, können auch mehr Leben gerettet werden.

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