„Hessische Wohnungspolitik ist echte Erfolgsgeschichte“: Zahl der Sozialwohnungen steigt 2022 erneut
08.02.2023Im Jahr 2022 hat die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen erneut zugenommen. Dies teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir jetzt in Wiesbaden mit. Ende 2022 gab es insgesamt 1.600 Sozialwohnungen zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr. „Der Tanker ist gedreht, die Trendwende ist geschafft und sie hält an. Nachdem seit den 1990er Jahren Jahr für Jahr Tausende Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen sind, erleben wir nun im zweiten Jahr in Folge einen Aufwärtstrend bei der Zahl der Sozialwohnungen in Hessen. Das ist ein Riesenerfolg unserer Wohnungspolitik“, so Al-Wazir.
Bereits im Jahr 2020 konnte die jahrzehntelange Abwärtsspirale gestoppt werden. 2021 gab es erstmals wieder 800 Sozialwohnungen mehr in Hessen, im vergangenen Jahr kamen erneut 1.600 dazu. „Inzwischen haben wir nicht nur wieder mehr Sozialwohnungen, auch der generelle Mietpreisanstieg wurde gebremst, der Mieterschutz gestärkt, und wir sehen einen deutlichen Zuwachs an Wohnungen insgesamt“, sagte Al-Wazir weiter. „Rekordmittel für geförderten Wohnraum, immer bessere Förderkonditionen und Rahmenbedingungen, die nicht nur die Mieterinnen und Mieter stärker schützen, sondern auch besonders die Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten unterstützen: Das ist der hessische Weg.“
Gesamtwohnungsmarkt: Bedarf wird gedeckt
Insgesamt fehlten laut einem Gutachten des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) für den Zeitraum 2018 bis 2040 in Hessen zusätzliche 367.000 Wohnungen. Für die Jahre 2018 bis 2021 ermittelte die sogenannte Wohnungsbedarfsprognose einen Bedarf an 68.000 zusätzlichen Wohnungen – und zwar unter dem Strich, also abzüglich der Wohnungen, die aus dem Markt herausfallen. „Dieser Bedarf ist gedeckt worden: Es wurden in diesen vier Jahren insgesamt 77.000 zusätzliche Wohnungen geschaffen“, so Al-Wazir. Selbst im Regierungsbezirk Darmstadt, in dem die meisten Wohnungen benötigt werden, wurde 2020 und 2021 das Soll erfüllt.
„Das ist eine gute Nachricht für den in vielen Teilen Hessens angespannten Wohnungsmarkt“, sagte der Minister und betonte: „Unser Ziel ist und bleibt, dass jede Hessin und jeder Hesse eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann. Darum haben wir den besonderen Fokus auf geförderte Wohnungen und auf den Mieterschutz gelegt. Dazu gehört auch, dass Mieten bezahlbar bleiben und nicht unendlich ansteigen. Auch hier sehen wir erste Erfolge.“ In den vergangenen Jahren hat sich in Hessen der Anstieg der Mieten verlangsamt – im Schnitt lag er 2021 und 2022 bei 3,3 Prozent, im Zeitraum 2016 bis 2018 waren es noch 4,2 Prozent.
Fördermittel für Sozialwohnungsbau kontinuierlich erhöht
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Instrumente der Wohnungspolitik genutzt: Zum einen wurden die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau kontinuierlich erhöht und mehr als vervierfacht: Noch 2014 wurden nur 76,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, 2022 waren es 349 Mio. Euro. Insgesamt stehen zwischen 2019 und 2024 Landes- und Bundesmittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung. „Wir sehen, dass die Mittel genutzt werden. Das liegt auch an den verbesserten Förderbedingungen. So haben wir den Zinssatz für Förderdarlehen kontinuierlich gesenkt, seit 2020 liegt er bei null Prozent. Außerdem haben wir einen Zuschuss eingeführt, der zusätzlich zum Darlehen gezahlt wird“, sagte Al-Wazir. In den kommenden zwei Jahren stehen für die soziale Wohnraumförderung Mittel in Höhe von 430 Mio. Euro (2023) und 455 Mio. Euro (2024) zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden die Mittel für den Erwerb sogenannter Belegungsrechte kontinuierlich erhöht: 2023 stehen im Haushalt 17 Mio. Euro zur Verfügung, mehr als drei Mal so viel wie noch 2014. Mit dem Geld zahlt das Land Hessen Eigentümerinnen und Eigentümern einen Zuschuss, damit die Wohnung eine Sozialwohnung bleibt oder eine Sozialwohnung wird. „So können wir kurzfristig bezahlbaren Wohnraum schaffen, während an anderen Stellen noch gebaut wird.“
Parallel wurden die Einkommensgrenzen erhöht, damit mehr Menschen von einer geförderten Wohnung profitieren können. Auch Familien mit Kindern werden stärker berücksichtigt. „Dazu gehört auch, dass nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Menschen mit mittleren Einkommen, die Eigentum erwerben wollen, unterstützt werden“, sagte Al-Wazir. Auch bei der Eigentumsförderung wurde bereits 2019 das Förderdarlehen erhöht, die Zinsbindungsfrist auf 20 Jahre verdoppelt sowie der Förderzins auf inzwischen 0,6 Prozent gesenkt.
Förderbedingungen sollen weiter verbessert werden
Allerdings setzen steigende Zinsen und Preise in der Baubranche den Wohnungsneubau zunehmend unter Druck. „Wir wollen den eingeschlagenen erfolgreichen Weg fortsetzen. Darum werden wir die Förderbedingungen noch einmal verbessern“, sagte Al-Wazir.
Geplant sind unter anderem:
• höhere Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse für den Neubau von Sozialwohnungen (Anstieg um durchschnittlich 30 Prozent)
• Zinsfreiheit der Förderdarlehen bleibt erhalten, trotz steigender Marktzinsen
• Fördermittel können künftig auch für energetische Sanierung verwendet werden. Das senkt mit den Betriebskosten die „zweite Miete“.
• Fördermittel für den Neubau können nicht mehr nur für Studierendenwohnheime, sondern erstmals auch für Wohnheime für Auszubildende verwendet werden.
• Der geforderte Mietabschlag gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete wird um fünf Prozentpunkte angehoben, um Sozialmieten im Neubau zu stabilisieren.
Die Förderbedingungen für den Erwerb von Eigentum sollen ebenso verbessert werden:
• Anhebung des maximalen Darlehensbetrags von 125.000 auf 200.000 Euro je Antrag (Neubau & Gebrauchtimmobilie)
• sehr niedriger Förderzins von 0,6 Prozent für 20 Jahre bleibt trotz Zinsanstieg erhalten
• erleichterte Förderung gemeinschaftlichen Wohnens
• es muss nur noch mindestens 10 Prozent Eigenkapital eingebracht werden
Mieterschutz gestärkt, Mietpreisanstieg gebremst
„Wir haben den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse ausgeweitet, so dass mehr Mieterinnen und Mieter vor drastischen Erhöhungen geschützt sind“, so Al-Wazir. In den 49 Städten und Gemeinden in Hessen, in denen dies der Fall ist, gilt nicht nur die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung. Die abgesenkte Kappungsgrenze sorgt zudem dafür, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen dürfen – üblicherweise liegt die Kappungsgrenze bei 20 Prozent. Darüber hinaus werden Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend veräußert wird, mit der auf acht Jahre verlängerten Kündigungssperrfrist länger vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.
Bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, dessen neue Regelungen zur Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Hessen in 53 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, wurde zudem geregelt, dass die Umwandung einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen genehmigt werden muss. Mieterinnen und Mieter werden so umfassender vor der Verdrängung geschützt.
Trotz aktueller Lage in Baubranche: Erste Anmeldungen für neue Projekte
Mit Blick auf die aktuelle Situation in der Baubranche, steigende Zinsen, Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferkettenschwierigkeiten und fehlende Fachkräfte, sagte Minister Al-Wazir: „Momentan werden viele geplante Neubauprojekte wegen der aktuellen Unsicherheiten angehalten. Wir sorgen für sehr gute Rahmenbedingungen, um einige der aktuellen Herausforderungen in der Baubranche abzufedern. Schon jetzt erreichen uns Anmeldungen für neue Projekte im geförderten Wohnraum für 2023. Das stimmt uns zuversichtlich, dass der hessische Weg in der Wohnungspolitik auch zukünftig hilft, mehr Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu schaffen.“