IVD zu Baugesetzbuch-Novelle: „Nicht der Durchbruch, aber ein zielführender Schritt“
05.09.2024Die Bundesregierung die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen und zur Beratung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Dazu sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland IVD (www.ivd.net):
„Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung unternimmt die Regierung einen Schritt, um den Stillstand im Wohnungsbau zu beenden. Allerdings hat es nach der Ankündigung des mit großen Erwartungen verbundenen Gesetzentwurfs beim Wohngipfel am 25. September 2023 fast ein Jahr gedauert. Deutschland befindet sich in der Wohn-Krise, die Politik muss schneller handeln.
In der Sache gab es gegenüber dem enttäuschenden Referentenentwurf sinnvolle Änderungen. So hat die Regierung nun doch den so genannten Bau-Turbo (§ 246e BauGB) in ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Mit dem Bau-Turbo können die Städte und Gemeinden in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt neue Wohnungen genehmigen, auch wenn dies den bauplanungsrechtlichen oder eigenen Festsetzungen etwa in einem Bebauungsplan widerspricht. Nun muss die Politik den Bau-Turbo aber auch zünden und das schnell. Wer den Bau-Turbo jetzt mit Hinweis auf den Umwelt- und Klimaschutz ablehnt, sollte bedenken, dass mit dem Gesetzentwurf zahlreiche Regelungen geschaffen werden sollen, die der Klimaanpassung dienen.
Positiv ist auch, dass die Regierung den Vorschlag des IVD aufgenommen hat, Aufstockungen und Anbauten vom Umwandlungsverbot auszunehmen.
Insgesamt ist es aber eine echte Fehlentscheidung, am Umwandlungsverbot in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten festzuhalten. Die Länder sollen hiervon bis Ende 2027 Gebrauch machen können. Damit wird es Mietern weiterhin unmöglich gemacht, die Wohnung, in der sie leben, zu kaufen. Die Regelung bleibt eine echte Eigentumsverhinderungsregelung, mit dem der Zweck des Wohnungseigentumsgesetzes konterkariert wird.“