KfW-Fördermittel für Sanierungen wieder beantragbar

Der am 24. Januar in Kraft getretene Förderstopp für KfW-Programme wurde zum Teil aufgehoben: Ab dem 22. Februar nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Anträge für die energetische Sanierung entgegen. Was die teilweise Aufhebung bedeutet und welche weiteren Schritte geplant sind, darüber informiert das Serviceportal „Intelligent-heizen.info“.

Aufgrund eines ausgeschöpften Kontingents bei den Haushaltsmitteln für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) beschlossen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Vorstand der KfW im Januar 2022 einen vorläufigen Förderstopp für die Neubauförderung sowie für die energetische Sanierung. Der Bundestag hat nun neue Mittel in Höhe von rund 9,5 Mrd. Euro für die BEG bereitgestellt, die für die energetische Sanierung genutzt werden sollen.

Fördermittel für energetische Sanierung wieder abrufbar

Die KfW startet ab dem 22. Februar 2022 die vorläufig ausgesetzte Förderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme wieder. Das bedeutet, wer sein Haus energetisch sanieren und zum Beispiel eine energiesparende Heiztechnik oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Antrag für den KfW-Kredit 262 einreichen. Dieser bietet nicht nur beim Einbau einer neuen Heizung Vergünstigungen, gefördert werden auch Leistungen wie die Dämmung oder der Einbau von Smart-Home-Technik, die dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu optimieren. Der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit entspricht in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss für einzelne energetische Maßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr¬kontrolle (BAFA). Die durch das BAFA bereit gestellten Fördermittel einschließlich der Heizungsoptimierung waren von dem Förderstopp Anfang des Jahres nicht betroffen. Auch Maßnahmen zur Komplettsanierung stellt die KfW wieder bereit. Diese umfasst Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen der folgenden Effizienzhausstandards bringen: Effizienzhaus (EH) Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 und 40. Generell ist zu beachten, dass die KfW-Förderung vor Vorhabenbeginn beantragt werden muss, also vor Start der Bauarbeiten.

Fördermittel im Neubau in Bearbeitung

Beim Neubau haben sich KfW und Bundesregierung darauf verständigt, die bisherige Förderung von energieeffizienten Neubauten im Rahmen der BEG zeitnah zu überarbeiten. Ziel ist es, die Förderung zum Effizienzhaus 40 im Neubau in abgeänderter Form wieder aufzunehmen. Das Förderangebot zum Effizienzhaus 55 im Neubau wurde bereits am 24. Januar 2022 frühzeitig beendet. Alle bis einschließlich zum 23. Januar 2022 eingereichten Anträge wird die KfW auf Förderfähigkeit überprüfen und förderfähige Projekte genehmigen.

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