Novelle des BauGB: Großer Wurf bleibt aus – Bau-Turbo in allen Bereichen nötig

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (www.bfw-bund.de) bewertet das „Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“, das jetzt im Bundeskabinett beschlossen wurde, als nicht weitgehend genug. „Der § 246e ist der zentrale und wichtigste Baustein der Gesetzesnovelle, für den wir uns in den vergangenen Wochen starkgemacht haben. Zum ersten Mal sind Kommunen in der Lage agil und schnell auf lokale Bedarfe reagieren zu können. Sie können jetzt durch planungsrechtliche Erleichterungen für ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv werden, um gegen den Wohnungsmangel anzugehen. Diese Vorschrift sollte ausgeweitet werden. Unsere grundsätzliche Kritik an der Baugesetzbuchnovelle bleibt bestehen“, betont BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin.

„Bezahlbarer Wohnungsbau ist von überragendem Interesse, dafür muss das BauGB endlich Grundlage sein. Klein-klein können wir uns nicht mehr leisten. Der Bau-Turbo muss sich durch alle Regelungen ziehen und darf nicht befristet sein.

Die Baugesetzbuchnovelle ist leider nicht der große Wurf. Die weiteren neuen, zum Teil kleinteiligen Regelungen tragen in der Summe nicht dazu bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, im Gegenteil. 

Der stärkere Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung führt zu einer größeren Regelungsdichte, die die Komplexität und Bürokratie erhöht. Die Hürden für bezahlbares Bauen und Wohnen werden tendenziell eher erhöht als abgebaut. 

Seit vielen Jahren ist eine Vereinfachung und Beschleunigung von Bürokratie reines Lippenbekenntnis gewesen, jetzt erhalten wir mit dem §246e endlich ein erstes Instrument. Jetzt sind die Kommunen am Zug. Hier darf aber nicht Schluss sein, denn dafür ist diese Krise zu umfangreich. Wir müssen den Turbo auch auf andere Bereiche ausweiten. 

Wir zählen auf die weitere Diskussion im Bundestag“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer.

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