Reform des Telekommunikationsgesetzes: Für den BFW steht der Ausbau des Glasfasernetzes auf dem Spiel

„Der Ausbau des Breitband- und Glasfasernetzes und die günstigen TV-Preise für Mieter dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die TV-Anschlusskosten vom Vermieter auch weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Dafür muss die Bundesregierung bei der geplanten Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Sorge tragen“, forderte BFW-Präsident Andreas Ibel jetzt in Berlin. Der BFW hat den Gesetzentwurf zur TKG-Novelle zur Stellungnahme binnen einer zweiwöchigen Frist erhalten. Zahlreiche Punkte im Entwurf sind zwischen den Bundesministerien noch umstritten und ungeklärt.

Im Gesetz-Entwurf wird unter anderem die Umlagefähigkeit der TV-Anschlusskosten auf die Mieter zur Disposition gestellt. „Die derzeitige Regelung ermöglicht eine Bündelung der Nachfrage und somit eine hochwertige Breitbandversorgung zu günstigen Preisen für die Mieter. Für Mieter, Vermieter sowie die Netzbetreiber ist dies eine Win-Win-Win-Situation“, sagte der BFW-Präsident. Wenn alle Mieter nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit einen Einzelvertrag abschließen müssten, würde sich das Kabelfernsehen für die einzelnen Mieter erheblich verteuern.

„Gerade mittelständische Unternehmen können oft nur dann das Wohngebäude mit Breitband- und Glasfasernetzen ausbauen, wenn Netzbetreiber die Investitionskosten übernehmen. Langfristige Verträge schaffen die erforderliche Planungssicherheit für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur. Die geplanten gesetzlichen Eingriffe drohen den bundesweiten Breitbandkabel- und Glasfaserausbau zu bremsen statt ihn zu beschleunigen“, resümierte der BFW-Präsident. 

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