Starke Städte und sanierte Sportstätten im Breitensport: Bund gibt 900 Mio. Euro

Starkregenereignisse und Hitzewellen, sanierungsbedürftige Sportstätten: Städte und Gemeinden müssen viele Aufgaben stemmen. Mit den Mitteln des Bundes im Rahmen der Städtebauförderung werden sie dabei unterstützt. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, gibt die Finanzhilfen in Höhe von 900 Mio. Euro für 2022 frei.

„Unsere Städte und Gemeinden sind unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben statt. Unser Zuhause ist - so wie weltweit andere Orte - von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze im Sommer, folgt Regen, der zu katastrophalen Überflutungen wie im Ahrtal führen kann. Um unsere Kommunen stark für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein Bestandteil der Städtebauförderung. Wenn Quartiere saniert oder neu errichtet werden, gehören Frischluftschneisen, Parks und Flüsse immer dazu. Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund.“

Um Städte und Gemeinden gezielt bei ihrer sozialen und klimapolitischen Entwicklung zu unterstützen, stehen diese drei Programme der Städtebauförderung zur Verfügung:

Programm Lebendige Zentren mit 300 Mio. Euro

Programm Sozialer Zusammenhalt mit 200 Mio. Euro

Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit 290 Mio. Euro.

Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel werden dabei ergänzt durch Mittel der Länder und der Kommunen, sodass Bund, Land und Kommune grundsätzlich je ein Drittel der förderfähigen Kosten tragen. Sonderkonditionen gelten insbesondere für Kommunen in Haushaltsnotlage, deren Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent reduziert werden kann.

Auch in diesem Jahr wird zudem der Investitionspakt Sportstätten mit 110 Mio. Euro auf Grundlage einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung umgesetzt.

„Mit dem Investitionspakt Sportstätten unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten abzubauen. Beispielsweise sind Schwimmbäder besonders kostenintensiv zu sanieren, ebenso Sporthallen, Leichtathletik- oder Fußballanlagen für den Breitensport. Das können Kommunen kaum selbst stemmen. Sportstätten sind wichtige Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Deshalb beteiligt sich der Bund in diesem Jahr mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten“, so Geywitz.

Die Verwaltungsvereinbarungen treten nach Gegenzeichnung durch die Länder in Kraft.

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