Umstieg auf erneuerbare Wärme: Bundesministerien leiten öffentliche Konsultation ein

Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Das trägt nachhaltig dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen zu beenden und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll.

Der damit verbundene Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden – aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Die nun anstehende öffentliche Konsultation ist daher von zentraler Bedeutung, um Ideen einzusammeln und unterschiedliche Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen.

Die Umsetzung dieser wichtigen Vorgabe des Koalitionsvertrages soll neuen Schwung für die Wärmewende bringen. Der Ukrainekrieg und die derzeitige Energiekrise zeigen deutlich, wie dringlich eine Trendwende auf dem Heizungsmarkt hin zu erneuerbarer Wärme ist, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch um die Versorgungsicherheit und bezahlbare Heizenergiepreise zu gewährleisten.

Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insb. aus Russland. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 Prozent.

Das Konzept wird nun breit mit der Zivilgesellschaft konsultiert, unter anderem mit Immobilien-, Mieter-, Sozial-, Verbraucher und Umwelt-Verbänden. Die Konsultation dauert sechs Wochen, bis zum 22. August. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen. Näheres unter www.bmwsb.bund.de

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