Versorger und Dienstleister Polarstern: Gebäudeenergiegesetz und CO2-Bepreisung sind ein starkes Duo für Mieterstrom

Fast ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfällt auf den Gebäudebereich, zuletzt sogar mit steigender Tendenz. „Das Duo aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der ab 2021 greifenden CO2-Bepreisung hat das Potenzial, endlich die dringend nötige Klimawende im Gebäudesektor einzuleiten. Dabei kommt der Mieterstromversorgung eine Schlüsselrolle in der Umsetzung zu", sagt Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers und Mieterstromdienstleisters Polarstern (www.polarstern-energie.de). „Wir erfahren ein zunehmendes Interesse am Einsatz des in Mieterstromprojekten erzeugten PV-Stroms auch in der Wärme und in der Mobilität.“ Eine so starke und umfassende Nachfrage zum Einsatz erneuerbarer Energien habe bisher kein Förderprogramm entfalten können.

Während die Nutzung vor Ort erzeugter Energie durch das GEG sektorenübergreifend attraktiver gemacht wird, wird der Einsatz fossiler Rohstoffe mit den CO2-Preisen zunehmend unattraktiver. Weil hierbei jeweils nicht einzelne Technologien explizit gefördert werden, sondern ganzheitlich das Ziel eines klimafreundlichen Gebäudesektors im Mittelpunkt steht, bietet sich im Zuge von Mieterstromprojekten viel Gestaltungsspielraum, ein klimabewusstes Wohnen zu stärken.

Vorteile für alle Beteiligten

Angesichts von PV-Stromerzeugungskosten unter 8 Cent je Kilowattstunde bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt Peak ist die Nutzung des selbst erzeugten Stroms deutlich attraktiver, gegenüber Strom aus dem öffentlichen Netz mit rund 30 Cent/kWh. 

Auch der Einsatz des erzeugten Solarstroms zur Wärmeversorgung und in der Mobilität hat klare Preisvorteile: Bei einem CO2-Preis für fossile Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2 verteuern sich 2021 die Preise pro Liter für Heizöl um 7,9 Cent, für Diesel um 7,9 Cent, für Benzin um 7 Cent und für Erdgas um 0,6 Cent je Kilowattstunde. 

Mieter profitieren bei sektorenübergreifenden Mieterstromkonzepten damit von rundum sinkenden Energiekosten. Nach einer Berechnung der Verbraucherzentrale bedeuten die CO2-Preise für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Auto mit Benzin-Antrieb zusätzliche CO2-Kosten von rund 205 Euro im nächsten Jahr und vier Jahre später schon 451 Euro. „Auch Immobilienbesitzer von Mehrfamilienhäusern werden das in der Vermietung und im Verkauf von Wohnungen spüren. Die steigenden Wohnnebenkosten senken im Zweifel die Attraktivität der Immobilie deutlich“, ist sich Florian Henle sicher.

Indem sich die Nutzung von Solarstrom auf den Primärenergiebedarf anrechnen lässt, ergeben sich außerdem für die Immobilienwirtschaft Kostenvorteile bei der Erfüllung der geltenden Energiestandards.

Stärkung energieeffizienter Versorgungslösungen

Allgemein liegt der Fokus in Energiegesetzen und Richtlinien – auch auf europäischer Ebene – zunehmend auf einer verbesserten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Das beinhaltet eine effiziente Energieversorgung. Maßnahmen zur Gebäudeautomation wie beispielsweise smarte Wärmeversorgung oder die Nutzung von Biogas werden etwa im GEG positiv auf den Energieausweis angerechnet. Auch das kommt Bewohnern und Immobilienbesitzern über niedrigere Energiekosten zugute.

In der Umsetzung vernetzter, sektorenübergreifender Mieterstromlösungen sind Energiepartner gefragt, die sich in den verschiedenen Feldern, der Strom-, Wärmeversorgung und Mobilitätslösungen auskennen. „Ein Management solch komplexer Versorgungslösungen durch die Immobilienwirtschaft selbst, erfordert viel Energie-Knowhow“, betont Florian Henle. Auch aus diesem Grund sieht er eine steigende Nachfrage nach Mieterstrom-Contracting-Lösungen.

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