Ab sofort wieder förderfähig
Mit Beginn des 2. Quartals 2012 haben sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Programme im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung geändert: Unter anderem wird der Einsatz von kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) wieder gefördert. Das heißt, zusätzlich zu den Boni nach KWK-Gesetz, das nach wie vor Bestand hat, gewähren KfW beziehungsweise BAFA für diese effiziente Form der Strom- und Wärmeerzeugung beträchtliche Zuschüsse. Die Zahlungen basieren auf dem im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebenen „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“. Mit dieser Regelung sollen neben der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden. Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner als
10 kWel mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh je kWth, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kWel.
Informationen unter: www.ecpower.de