Auf dem Prüfstand
Seit Beginn dieses Jahres gelten erweiterte und verschärfte Richtlinien zur Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Die Neuausgabe der VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 zur Hygiene von Lüftungsanlagen und Klimageräten enthält zahlreiche neue Pflichten für Betreiber. Die obligatorische Hygiene-Inspektion wurde um aufwändigere Messungen erweitert, Umfang und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung wurden näher beschrieben.
Hygienemängel an RLT-Anlagen können bei den Raumnutzern beträchtliche Gesundheitsrisiken zur Folge haben – etwa durch Schimmelsporen oder Legionellen. 1998 trat die VDI 6022 in Kraft. Sie beschreibt den Stand der Technik bezüglich der Hygieneanforderungen an RTL-Anlagen und Geräte sowie an die Raumluftqualität. Die Richtlinienreihe wurde bereits mehrfach überarbeitet.
In der neuen Version vom 1. Januar 2018 gibt es viele Klarstellungen: So sind z.B. Rückkühlwerke, wenn sie mit RLT-Anlagen verbunden sind, nicht mehr einbezogen. Für sie gilt die im letztem Jahr erlassene 42. BImSchV, die umfangreiche Prüf- und Überwachungsvorschriften für die Anlagenbetreiber enthält. Andererseits wurde der Geltungsbereich auf Wohnungslüftungsgeräte erweitert.
Grundsätzlich gilt bei RLT-Anlagen, dass die Qualität der Raumluft nicht schlechter sein darf als die der angesaugten Außenluft. Neu ist jetzt, dass – bei besonders belasteter Außenluft – diese Luft mit Filtern verbessert werden muss, bspw. mit Aktivkohlefiltern.
Die Veränderung der Luftqualität zwischen Innen- und Außenluft muss künftig obligatorisch durch Messung der Luftkeimbelastung ermittelt werden. Dafür bestehen hohe Anforderungen an das Messpersonal sowie an die Messtechnik. Auch für die Laboranalytik gelten höhere Anforderungen, um unterschiedliche Erreger differenzieren zu können.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass in der Richtlinie jetzt die arbeitsrechtlich ohnehin vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung klar beschrieben wird. So muss von einer fachkundigen Person eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Basis ist die Dokumentation der Hygiene-Inspektion und die Hersteller-Dokumentation. Es geht in erster Linie darum, Gefährdungen beim Wartungspersonal auszuschließen, etwa beim Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln oder beim Wechsel von kontaminierten Filtern. Aber auch Gefahren für andere Personen sind zu berücksichtigen. Logische Folge der Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss für eine Klimaanlage eine Betriebsanweisung erstellen, Unterweisungen durchführen und den Mitarbeitern falls nötig entsprechende Schutzausrüstungen bereitstellen.