BauGB-Novelle ist Gift für private Investitionen

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.

Nach einem langen politschen Tauziehen ist das Baulandmobilisierungsgesetz nun beschlossen worden. Ein letzter Versuch der Bayrischen Staatsregierung, doch noch den Vermittlungsausschuss anzurufen, ist auch kläglich gescheitert.

Damit ist ein langer Prozess, der schon in der Baulandkommission begann, endlich beendet. Es ist jetzt aber auch an der Zeit, den ganzen Prozess zu bewerten. Am Ende muss man vor allem sagen: der Name Baulandmobilisierungsgesetz ist nicht treffend, der Neubau wird in Teilen sogar noch erschwert.

Das Ziel der Baulandkommission war klar: weniger regulieren, mehr Bauland schneller zur Verfügung stellen und so endlich einen großen Beitrag zur Entspannung der angespannten Wohnungsmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten zu leisten. Dieses Ziel wird aber deutlich verfehlt und sogar teilweise in das Gegenteil verkehrt.

Die Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte auf der Zielgerade ist für die privaten Investitionen Gift. Künftig soll ein Gutachter der Kommune den Vorkaufspreis festsetzen, womit die Kommunen häufiger Vorkaufsrechte ziehen werden. Das Vorkaufsrecht würgt damit die privaten Investitionen ab, die aber 95 Prozent der neuen Wohnungen in Deutschland ermöglichen. Weshalb sollte man hohe Vorlaufinvestitionen tätigen, wenn einem mitten im Prozess das Grundstück entzogen werden kann? In der Praxis wird also dadurch vor allem weniger gebaut werden, da die Kommunen das private Bauvolumen niemals kompensieren können.

Die Verschärfung der Umwandlungsverbote rück für viele Bürgerinnen und Bürger den Traum vom Eigenheim in weite Ferne. Obwohl dies die effektivste Methode ist, sich vom Mietpreis und den Steigerungsraten abzukoppeln wird es den Menschen künftig schwerer gemacht eine passende Eigentumswohnung zu finden. Dabei kannte das Baugesetzbuch schon vor der jetzigen Reform mit den Milieuschutzgebieten ein starkes Schwert, dass einen ausreichenden Mix an Eigentums- und Mietwohnungen sicherstellte.

Das Gesetz hätte zudem eine Antwort auf die Veränderungen der Städte geben müssen, die nach der Coronapandemie droht. Ein wenig mehr Freiheiten, um die Innenstädte den neuen Gegebenheiten anzupassen, wäre eine große Hilfe gewesen. Stattdessen wird mach auch künftig jahrelang auf einen neuen Bebauungsplan warten müssen. Während dieser Zeit können sich aus leerstehenden Gebäuden Schandflecken entwickeln. Damit wird es nicht leichter, die Anziehungskraft der Innenstädte wiederherzustellen, wenn sie diese erst einmal verloren haben.

Für die neue Legislaturperiode braucht es dringend einen Neustart der Baupolitik in Deutschland. Um den Teufelskreis immer neuer Regulierungen endlich zu durchbrechen, mit denen man nun seit Jahren ohne Erfolg versucht die Mietpreisdynamik zu bremsen, braucht es eine echte Allianz von Immobilienwirtschaft, Mietervertretern, Kommunen und der Politik, um wirklich signifikant höhere Baufertigstellungszahlen realisieren zu können. Dafür stehen die BID-Verbände gerne auch bereit!

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