Was 2019 von der Wohnungspolitik zu erwarten ist

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.

Das Jahr 2018 fing aus Sicht der Immobilienwirtschaft durchaus hoffnungsvoll an. Es startete mit einem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der eine in Ansätzen sinnvolle Wohnungspolitik entwarf. Als eine der ersten Maßnahmen wurde zudem das Baukindergeld und damit ein Beitrag zur Eigentumsförderung umgesetzt. Es kam dann im weiteren Jahresverlauf so, wie es schon früher oft zu beobachten war: Irgendwann ging es fast nur noch um das Mietrecht. Ist das Gleiche auch für 2019 zu erwarten?
Tatsächlich hört die Bundesregierung auch nach dem beschlossenen Mietrechtsanpassungsgesetz nicht damit auf, immer wieder neue Mieter-Vermieter-Konflikte zu eröffnen. Ein Beispiel: die Grundsteuer. Bis Ende 2019 muss deren Neuregelung vorliegen, das ist Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber hat ein Konzept vorgelegt, in dessen Folge Haushalte mit hohen Wohnkosten mehr Grundsteuer zahlen müssten – was bereits stark belastete Mieter noch zusätzlich belasten würde. Es war daher fast schon zu erwarten, dass die SPD nach Veröffentlichung des Scholz-Konzepts eine Diskussion über die Umlagefähigkeit der Grundsteuer und somit über eine höhere Belastung der Vermieter zum Schutz der Mieter beginnen würde – was Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) kurz vor Weihnachten dann auch prompt tat.
Das Umlegen der Grundsteuer auf die Mieter zu verbieten, hätte sinkende Investitionen in energetische Modernisierungen und in Neubau zur Folge. Es ist eine Milchmädchenrechnung anzunehmen, dass nur noch Eigentümer von der Grundsteuer betroffen wären und es zu keiner Einpreisung käme.
Seit 2006 können die Bundesländer die Höhe der Grundsteuer selbst bestimmen, was fast überall zu deutlichen Anstiegen geführt und den Eigentumserwerb erschwert hat. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wurde daher eigentlich die Prüfung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags angekündigt, doch die zuständigen Bundesminister bleiben bei dem Thema auffällig still. Auch beim geplanten und sinnvollen KfW-Bürgschaftsprogramm geht es nicht voran. Stattdessen wird das im Koalitionsvertrag gar nicht vorgesehene Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wieder in die Debatte gehoben.
Solche überflüssigen Grabenkämpfe versperren den Blick und rauben die Energie für die wirklich wichtige wohnungspolitische Herausforderung unserer Zeit, nämlich den Wohnungsbau. Bis 2021 sollen laut selbstgestecktem Ziel der Politik 1,5 Millionen Wohnungen gebaut werden. Tatsächlich wurden 2017 284.000 Einheiten gebaut. 2018 werden etwa 320.000 Wohnungen erwartet. Blieben beinahe 900.000 fehlende Wohnungen für die letzten beiden Jahre der Legislaturperiode – ein Ding der Unmöglichkeit, jedenfalls wenn die Große Koalition nicht aufwacht und sich auf die realen Probleme besinnt, statt ständig neue zu erfinden.
Vielleicht geht es 2019 ein bisschen voran: Im Sommer stellt die Baulandkommission ihre Ergebnisse vor. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die so dringend benötigte „Wohnraumoffensive“ dann endlich starten. Noch immer gilt für die Baupolitik in Deutschland: zu wenig, zu langsam, zu ambitionslos. Ob sich das 2019 ändert? Wir wollen optimistisch sein und unseren Beitrag leisten.
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