Energieeffizienz: Jetzt endlich handeln!

Nicolai Kuß, Mitglied der Geschäftsführung der Techem GmbH, äußert sich zu aktuellen Energie-Themen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Energieeffizienz im Gebäudebereich optimiert werden. Denn nach wie vor bietet der Gebäudesektor großes Potenzial, die CO2-Bilanz insgesamt zu verbessern. Die energetische Sanierung im Gebäudebestand verharrt allerdings weiterhin knapp über einem Prozent. Für einen klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 sind zwei Prozent nötig. Gleichzeitig wird beklagt, dass Wohnen immer teurer wird. Dadurch gerät die energetische Sanierung in Verruf. Dieser sich auf den ersten Blick ergebende Widerspruch scheint kaum auflösbar.

Auch der Gesetzgeber handelt derzeit zurückhaltend: Bei den Entwürfen zum GEG sucht man die große Wende vergebens. Das Gesetz ist generell eine Zusammenfassung bestehender Regelungen. Eine steuerliche Förderung für die Gebäudesanierung wird seit Jahren diskutiert, aber konkrete Schritte folgen nicht oder wurden blockiert. Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz wurde die jährliche Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent reduziert. Die Evaluierung der Wärmelieferverordnung bleibt aus, obwohl es nach mehr als fünf Jahren Zeit wäre, diese zu überarbeiten. Kommt mit den Beschlüssen des Klimakabinetts am 20. September 2019 endlich der große Durchbruch? Man darf hoffen – denn die Zeit läuft uns sonst davon.

Aber auch mit kleinen Maßnahmen können große Wirkungen erzielt werden. Denn immer noch laufen viele Heizungsanlagen nicht energetisch optimal. Und selbst wenn sie richtig eingestellt sind, kann dies nach einer bestimmten Zeit nicht mehr dem technischen Standard entsprechen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst „energieeffiziente Leuchtturmprojekte“ im Gebäudebereich einige Jahre nach Fertigstellung mehr verbrauchen als sie sollten, wenn die Anlagen nicht regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Mieter wundern sich dann über höhere Nebenkosten und sind von der neuen Technologie enttäuscht. Die Digitalisierung bietet hier Lösungen. Gerade größere Wohnungsgebäude können ausgestattet mit einem kontinuierlichen elektronischen Überwachungssystem den Eigentümer oder Betreiber der Anlage informieren, wenn Systeme nicht mehr ordnungsgemäß laufen. Solche Techniken sind in der Praxis bereits erprobt.

Auch der europäische Gesetzgeber sieht dies als eine Chance, Verbrauchern kosteneffiziente Energieeinsparungen in erheblichem Umfang zu bieten. Entsprechend sieht die 2018 in Kraft getretene novelliert Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD), die bis März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, hier ein großes Potenzial. Der europäische Gesetzgeber schlägt eine regelmäßige Überwachung vor − anstelle von Inspektionspflichten, die es bisher für Heizungsanlagen in Deutschland auch noch nicht gibt. Konkret sieht die Richtlinie vor, Wohnräume mit einer beständigen elektronischen Überwachungsfunktion auszustatten, die die Effizienz des Systems misst und den Eigentümer darüber informiert, wenn die Effizienz erheblich nachgelassen hat und eine Wartung erforderlich ist. Zudem soll eine wirksame Steuerungsfunktion zur Gewährleistung der optimalen Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung der Energie eingeführt werden. 

Der europäische Gesetzgeber geht davon aus, dass sich solche Projekte schnell amortisieren lassen. Außerdem könnte Deutschland dadurch stärker als bisher auf Digitalisierung im Gebäudesektor setzen. Billiger und effizienter als eine Inspektion oder gelegentliche Wartung wäre dies alle mal. Der deutsche Gesetzgeber sollte diese Chance jetzt nicht vertun, und diesen Bestandteil der EPBD zeitnah in deutsches Recht umsetzen - zumal das GEG eine gute Möglichkeit dafür bietet.

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