Umweltbundesamt „Haus 2019“: Ergebnisse des energetischen Monitorings
Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) ist seit dem 8 Juli 2010 in Kraft. Sie fordert unter anderem, dass ab 2021 alle neu zu errichtenden Gebäude in der Europäischen Union „Niedrigstenergiegebäude“ sind. Wegen der besonderen Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude, trifft die in der EU-Richtlinie (2010/31/EU) genannte Verpflichtung auf neu zu errichtende öffentliche Gebäude bereits zwei Jahre früher, also ab 2019, zu. Die Bundesregierung hat im Juni 2011 beschlossen, alle ihre künftigen Neubauten ab 2012 im Standard „Niedrigstenergiegebäude“ zu...