Monitoring als Instrument der Qualitätssicherung

Monitoringprojekte im Bundesbau

Zukunftsweisende Bauprojekte werden immer komplexer. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch für die umfangreiche energetische Sanierung von Bestandsbauten. Mit den steigenden energetischen Anforderungen an Gebäude nimmt dabei zudem auch der Technisierungsgrad zu. Dies führt bereits im Planungsprozess zu neuen Fragestellungen und Herausforderungen. Die Antwort hierauf bietet das „integrale Planen“, also die Projektbearbeitung in interdisziplinären Teams.

Aber, was kommt dann? Mit der integralen Planung kann lediglich der Grundstein für ein erfolgreiches Projekt gelegt werden. Mindestens genauso wichtig ist dann die koordinierte Inbetriebnahme der installierten Technik sowie deren Betriebsoptimierung im Gesamtsystem „Gebäude“. Erfahrungen aus dem Bundesbau zeigen, dass gerade hier noch erhebliches Potential be­­steht. Insbesondere die Optimierung des Ge­­samtsystems ist in der Praxis offenbar kaum zu bewältigen.

Die Gründe hierfür er­­scheinen vielfältig und gehen von organisatorischen Problemen, über ungeklärte Verantwortlichkeiten bis hin zu mangelnden Ressourcen zur Aufgabenbewältigung. Unter dem Strich führen diese Gründe dann zu suboptimal funk­­tionierenden Gebäuden, die in der Endkonsequenz die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen.

Ein möglicher Lösungsansatz der vorgenannten Problemstellung könnte das energetische und technische Monitoring bieten. Dies belegen die Erfahrungen aus dem Forschungsvorhaben EnOB des BMWi wie auch die Ergebnisse aus Monitoringprojekten im Bundesbau. Dabei darf das Monitoring aber nicht reiner Selbstzweck sein und allein auf das Beobachten des Gebäude- und Anlagenbetriebs sowie dessen qualitativer und quantitativer Bewertung abzielen.

Vielmehr muss es darauf ausgerichtet sein, konkrete Ansätze für einen optimierten Gebäude- und Anlagenbetrieb zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Mit dieser Aufgabenstellung kann das Monitoring ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in einem Bauvorhaben sein und dazu beitragen, die erwarteten Kenngrößen aus der Planung in der Praxis nachzuweisen. Dies belegen die Ergebnisse des Monitorings im Umweltbundesamt in Dessau.

Mit der vorgenannten Aufgabenstellung wirkt das Monitoring sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase eines Gebäudes. Im Bundesbau bedeutet dies oftmals unterschiedliche Verantwortungsträger, einerseits die Bauverwaltungen im Rahmen des Bauprozesses, an­­dererseits der Gebäudeeigentümer im Rahmen des Gebäudebetriebs. Zudem sind Monitoringprojekte, zumindest in den ersten Projektphasen der Konzepterstellung und Integration der Monitoringbelange in den „normalen“ Planungsprozess, geprägt von Diskontinuität, welche sich aus dem zeitlichen Verlauf des Bauprojektes ergibt. 

Erst mit der Ausführung der Baumaßnahme und der Inbetriebnahme des Gebäudes wird das Monitoring zu einem kontinuierlichen Prozess. Dies alles hat natürlich einen Einfluss auf die Struktur und die Ausgestaltung von Monitoringprojekten. Daher tauchen im Zusammenhang mit der Implementierung von Monitoring im Bundesbau verschiedene Fragen auf:

– Wann ist ein Monitoring sinnvoll?

– Welchen Umfang sollte ein Monitoring haben?

– Welche Ziele sollte ein Monitoring verfolgen?

– Wie sollte ein Monitoring organisiert sein?

– Wie sollte ein Monitoring finanziert werden?

Das BBSR untersucht derzeit im Rahmen eines Forschungsprojektes der Zukunft Bau Auftragsforschung diese Fragestellungen mit Vertretern des BMUB, des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik (AMEV), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bauverwaltung der Länder und der betriebsüberwachenden Stellen im Bundesbau (BÜ). Es sollen Grundlagen entwickelt werden, wie zukünftig Monitoringprojekte in ihrer Art, ihrem Umfang sowie ihrer Organisation zu strukturieren sind. Dabei werden insbesondere die spezifischen Prozesse und Strukturen im Bundesbau berücksichtigt. Die Ergebnisse des Projektes sollen im 4. Quartal 2015 vorliegen.

Dr. Olaf Böttcher, Bundes-Energiebeauftragter; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
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