Fit für die Zukunft der Elektromobilität
Nie waren Klimaschutz und energieeffiziente Lösungen so wichtig wie heute. Dabei gewinnt auch die Elektromobilität immer mehr an Bedeutung. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein. Voraussetzung dafür: eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur.
Mit der Urbanisierung einher geht der Wandel der Mobilität. Menschen in städtischen Gebieten setzen vermehrt nicht mehr auf individuelle Mobilitätslösungen, sondern nutzen öffentliche Verkehrsmittel und Carsharing-Angebote. Auch der Anteil an Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen wie Strom oder Wasserstoff steigt signifikant. All das hilft, den Ressourceneinsatz zu minimieren und ermöglicht, überschüssige Energie kurzfristig zwischenzuspeichern.
Um diese Vorteile zu nutzen, braucht es eine entsprechende Versorgungs- und Serviceinfrastruktur, die dabei hilft, Angebote und Bedarfe zu managen. So vereinfachen beispielsweise E-Charging-Lösungen in Immobilien und Wohnquartieren Bewohnern die Entscheidung auf Elektromobilität umzusteigen, wenn sie ihre Autos bequem zu Hause laden können.
Ladesäulen und Wallboxen werden auch für Immobilienbesitzer und deren Mieter immer wichtiger, denn die Zahl der Elektroautos steigt – und damit die Nachfrage nach Möglichkeiten zum Aufladen der Fahrzeuge. In 2021 wurde die Zahl von einer Million zugelassenen Elektrofahrzeugen (rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie aufladbare Hybridfahrzeuge) überschritten. Damit konnte der Bestand im Vergleich zum Vorjahr ein dreistelliges Wachstum aufweisen. Ladestationen für Immobilien sind eine Investition in die Zukunft, von der sowohl Eigentümer als auch Bewohner und Nutzer profitieren. Denn sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien wird die Ladeinfrastruktur zukünftig ein wichtiges Auswahlkriterium der Bewohner und Nutzer sein.
Komplettlösungen für Elektrofahrzeug-Ladestationen
Noch bis Ende letzten Jahres waren Ladestationen in Mietobjekten für Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus schwer umzusetzen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat der Gesetzgeber den Weg zur eigenen Ladestation zwar frei gemacht, für Immobilienbesitzer und Verwalter aber auch Herausforderungen geschaffen. Denn einerseits müssen Vermieter und Wohnungseigentümer viele regulatorische Vorgaben beachten. Andererseits kann auch die technische Umsetzung bei der Installation von Ladestationen eine Herausforderung sein.
Der Energiedienstleister Techem bietet dafür standardisierte, kosteneffiziente und gebäudeindividuelle Leistungspakete an und unterstützt bei der rechtssicheren Umsetzung. Vom Ladekonzept über die Bereitstellung der Geräte bis hin zu fach- und normgerechter Installation und Inbetriebnahme werden sämtliche Aspekte abgedeckt. Dazu gehört auch eine Vorort-Begehung, bei der das Unternehmen die vorhandenen elektrischen Anlagen auf ihre Eignung prüft. Auch den Abrechnungsservice und technischen Betrieb, der beinhaltet, dass Störungen zeitnah und wenn möglich per Fernwartung behoben werden, übernimmt der Dienstleister. Bei vielen Ladestationen muss auch ein Smart Meter Gateway verpflichtend installiert und betrieben werden. Auch diesen kann Techem übernehmen, sodass alle Leistungen aus einer Hand verlässlich bereitgestellt werden können.
Individuelle und rechtskonforme Ladestromabrechnung
Die Abrechnung des Ladestroms erfolgt mess- und eichrechtskonform über den in die Ladestation integrierten Stromzähler, der mit dem Techem Erfassungs- und Abrechnungssystem verbunden ist. Via Authentifizierung durch ein Funkverfahren (Radio Frequency Identification) ist eine Zugangsbeschränkung sowie genaue Zuordnung des Verbrauchs möglich. So können auch bei gemeinschaftlich genutzten Stellplätzen die Verbräuche einzelner Mieter individuell zugeordnet werden. Die verfügbare Netzleistung wird via Lastmanagement entsprechend effizient verteilt, um Lastspitzen zu vermeiden. Die Kosten des Ladestroms können transparent und verursachergerecht abgerechnet werden.
Fördermöglichkeiten für Ladestationen
Die KfW-Bank fördert aktuell Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen – inklusive Zähler, Leitungen und Energiemanagement. Voraussetzung ist, dass die Kosten pro Ladepunkt mindestens 900 Euro betragen und die Ladestation zwingend mit Ökostrom versorgt/betrieben werden. Die Beantragung des Zuschusses bei der KfW muss vor der Bestellung der Ladestation erfolgen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche regionale und kommunale Förderprogramme für die Einrichtung von Ladestationen an oder in Immobilien. Einige davon legen den Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilien und unterstützen etwa Flottenladen von Firmenfahrzeugen, öffentliches Laden und Mitarbeiterladen.
Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien wird die Ladeinfrastruktur zukünftig ein wichtiges Auswahlkriterium der Bewohner und Nutzer sein.