Ladeinfrastruktur

E-Mobilität auf der Überholspur

Immer mehr Autos mit Elektroantrieb sind auf unseren Straßen unterwegs. Damit steigt der Bedarf an Ladeinfrastruktur. Der Wohnungswirtschaft kommt beim Ausbau privater Ladestationen eine entscheidende Rolle zu. Welche rechtlichen Vorgaben muss sie beachten und welche Förderungen kann sie nutzen?

Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis im Jahr 2030 sollen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Autos mit E-Kennzeichen sind schon länger keine Seltenheit mehr in deutschen Innenstädten. Mit steigender Reichweite und kürzeren Ladezeiten werden Elektroautos auch attraktiver für längere Strecken. Besonders die Möglichkeit, das eigene Elektrofahrzeug bequem zu Hause zu laden, macht das Thema Elektromobilität für viele Menschen interessant. Allerdings fehlt es an vielen Stellen immer noch an der benötigten privaten Ladeinfrastruktur. Dabei spielt sie für den Erfolg von E-Mobilität eine entscheidende Rolle.

Die Wohnungswirtschaft und Minol als Dienstleister unterstützen hier aktiv die Verbreitung der Elektromobilität. Künftig kann Ladeinfrastruktur zum einen gezielt im Neubau integriert werden, zum anderen werden auch neue Lösungsangebote für den Bestand geschaffen.

Schnittstelle zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft

Für die sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge sollen im Jahr 2030 eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Die Umsetzung liegt vor allem bei Stadtwerken und Energieversorgern. Diese setzen dabei auf die Unterstützung der regionalen Wohnungswirtschaft, denn der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird voraussichtlich nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen. Hinzu kommt, dass es laut einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft 65 Prozent der Deutschen bevorzugen würden, ihr E-Auto zuhause zu laden.

Der Wohnungswirtschaft kommt damit auf der einen Seite eine große Verantwortung zu, auf der anderen Seite eröffnen sich Chancen. Sie kann mit der E-Mobilität eine neue Erlösquelle erschließen und ihr Angebot ergänzen sowie die Attraktivität von Immobilien und deren Wert beträchtlich steigern – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Wie hoch die Bedeutung der Elektromobilität von politischer Seite eingeschätzt wird, spiegelt sich aktuell sowohl im Umfang der Fördermöglichkeiten als auch in der Gesetzgebung wider.

Fördermöglichkeiten nutzen

Bund und Länder treiben in Deutschland das Thema private Ladeinfrastruktur voran. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Firmen und Privatpersonen finanziell. Mit der Umweltprämie wird beispielsweise der Kauf eines E-Autos mit bis zu 9.000 Euro und der eines Plug-In-Hybrids mit bis zu 6.750 Euro unterstützt.

Auch der Ausbau privater Ladeinfrastruktur wird entsprechend staatlich gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst jeden Ladepunkt mit 900 Euro für die Ladestation, das Lademanagementsystem, den Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationsarbeiten (KfW 440). Voraussetzung ist, dass die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und die Ladestation intelligent und steuerbar ist. Seitdem das Förderprogramm Ende November 2020 gestartet ist, gingen bis Anfang Mai Anträge für rund 470.000 Ladepunkte ein. Die Nachfrage steigt weiter, weshalb der Fördertopf von zunächst 200 Millionen Euro auf inzwischen 400 Millionen Euro aufgestockt wurde.

Es gibt weitere Fördermöglichkeiten, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich gestaltet sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise die NRW-Förderung emissionsarme Mobilität ins Leben gerufen. Die Förderhöhe pro Ladepunkt beträgt 50 Prozent, maximal jedoch 2.000 Euro. Die Stadt München bezuschusst den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten für Montage, Planung und Installation bis maximal 3.000 Euro für Normalladepunkte und maximal 10.000 Euro für Schnellladepunkte. Beratungsleistungen werden zu 80 Prozent erstattet, maximal 6.000 Euro. Antragssteller können wählen, ob sie das Förderprogramm auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Anspruch nehmen. Eine Kombination verschiedener Förderprogramme für ein und dasselbe Ladeinfrastrukturvorhaben ist nicht möglich. Professionelle Berater helfen dabei, aus der Menge an Angeboten die bestmögliche Fördermöglichkeit zu finden.

Gesetzgebung beachten

Zusätzlich zur finanziellen Förderung hat die Bundesregierung verschiedene Gesetze verabschiedet, die den Ausbau privater Ladeinfrastruktur beschleunigen sollen.

· Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG):

Ziel des GEIG ist es, die Voraussetzung dafür zu schaffen, einen späteren Einbau von Ladeinfrastruktur in einem Gebäude zu erleichtern. Bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss deshalb jeder mit Leerrohren für Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. Bei neu errichteten gewerblichen Immobilien mit mehr als sechs Stellplätzen vor oder im Gebäude müssen mindestens an jedem dritten Stellplatz Schutzrohre für Elektrokabel verlegt sowie mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Die Regelung betrifft auch Bestandsgebäude, die umfassend renoviert werden: Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder mit Leerrohren ausgestattet werden, bei gewerblichen Immobilien mit mehr als zehn Stellplätzen ist es mindestens jeder fünfte, hinzu kommt mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt.

Unabhängig davon braucht vom 1. Januar 2025 an jede gewerbliche Immobilie mit mehr als 20 Stellplätzen im Innen- und Außenbereich mindestens einen Ladepunkt. Eigentümer gewerblicher Immobilien können sich innerhalb eines Quartiers zusammentun und ihrer Verpflichtung mit Hilfe von Mobilitätsstationen nachkommen.

· Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG):

Das WEMoG, besser bekannt als WEG-Reform 2020, räumt jedem Wohnungseigentümer und Mieter einer WEG das Recht ein, privat laden zu können. Voraussetzung ist, dass dem Wohnungsnutzer ein Stellplatz zugeordnet ist. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zu diesem Zwecke sind mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme betroffenen Eigentümer ankommt. Dabei haben prinzipiell diejenigen Eigentümer die Kosten zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Jeder Wohnungseigentümer erhält somit einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit durchzuführen. Fordert ein Mieter dieses Recht ein, können die Kosten sowohl vom Mieter als auch vom Eigentümer getragen werden. Der Eigentümer hat dann das Recht, die Miete zu erhöhen und bei Auszug des Mieters den kostenpflichtigen Rückbau zu fordern.

Einen kompetenten Partner an der Seite haben

Ladeinfrastrukturprojekte in großen Mehrparteienhäusern oder ganzen Quartieren sind häufig komplex. Deshalb ist es ratsam, von der technischen Planung über die Beschaffung und Installation der Infrastruktur bis zum Betrieb, dem Service und der Wartung einen kompetenten Partner zu haben, der professionell berät und unterstützt. Mit dem modularen Baukastensystem Minol Drive – powered by GP JOULE CONNECT werden Produkte und Dienstleistungen angeboten, die einzelne Gebäude oder auch ganze Quartiere fit für neue Mobilitätskonzepte machen.

Besonders die Möglichkeit, das eigene Elektrofahrzeug bequem zu Hause zu laden, macht das Thema Elektromobilität für viele Menschen interessant. 

Die Wohnungswirtschaft kann mit der E-Mobilität eine neue Erlösquelle erschließen und die Attraktivität von Immobilien und deren Wert beträchtlich steigern.

Intelligente Mobilitätssysteme für Sharing & E-Mobilität

Mit dem modularen Baukastensystem rund um alle Leistungen smarter Mobilität bietet Minol Drive - powered by GP JOULE CONNECT eine Vielzahl von individuell abgestimmten Lösungen moderner Elektromobilität, speziell auf die Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft zugeschnitten. Das Angebot umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und (technischen) Planung bis hin zur Hardwareauswahl und der Installation der Ladeinfrastruktur vor Ort.

Zusätzlich bietet Minol Drive individuelle Servicepakete zu Betrieb und Wartung der Ladeinfrastruktur, der kompletten Abrechnung der Ladevorgänge, ein intelligentes und dynamisches Energie- und Lastmanagement, verschiedene Sharing-Konzepte mit E-Autos und E-Bikes und ein deutschlandweites Ladenetz mit einer eigenen Minol Drive Ladekarte.

Mehr Informationen unter www.minol.de/drive oder auf Instagram unter www.instagram.com/Minol_Drive

Kontakt

Minol Drive – powered by GP JOULE CONNECT
E-Mail:
Tel: +49 711 9491-0
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