Keine schweren Nachteile ersichtlich?

Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, spricht Klartext. Es geht um die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels.

In Berlin ist am 23. November 2020 die nächste Stufe des Mietendeckels in Kraft getreten: Die Absenkung von Mieten in Bestandsverhältnissen. Ein Berliner Vermieter wollte dies mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Mit Beschluss vom 28. Oktober haben die Richter in Karlsruhe den Antrag auf Aussetzung des bevorstehenden Absenkungsmechanismus abgelehnt.

In der Begründung des Beschlusses heißt es unter anderem, es sei nicht ersichtlich, dass eine erhebliche Zahl der Berliner Vermieter durch die Anwendung der Mietabsenkung nach dem Mietendeckel-Gesetz über eine Minderung ihrer Mieteinnahmen hinaus dauerhafte erhebliche Verluste oder eine Substanzgefährdung des Mietobjekts zu befürchten hätte.

Die Marktdaten sprechen da aber eine ganz andere Sprache. Der BFW Berlin/Brandenburg nahm bereits im Juli dieses Jahres mit seinen Mitgliedsunternehmen rund 35.000 Wohneinheiten unter die Lupe und analysierte sie im Hinblick auf die im November 2020 anstehende Mietabsenkung. Die Ergebnisse der Umfrage spiegelten bereits dort die Kurzsichtigkeit des Mietendeckel-Konzeptes und die verheerenden Folgen für  bestandserhaltende und energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und damit auch für den Klimaschutz wider: Vermieterinnen und Vermieter müssen infolge der geringeren Mieteinnahmen geplante Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zurückstellen. Betroffen davon sind rund 70 Prozent der Unternehmen, die für mehr als drei Viertel ihres Wohnungsbestandes geplante Investitionen aufgegeben haben.

Ohne den Mietendeckel hätten die befragten Unternehmen durchschnittlich rund 14.300 Euro in jede Wohnung investiert, insgesamt rund 17 Mio. Euro. Hochgerechnet auf den gesamten Berliner Wohnungsmarkt mit 1,6 Mio. Mietwohnungen ergibt sich daraus bereits ein dramatisches Bild, wenn man die sehr konservative Herangehensweise des Bundeswirtschaftsministeriums mit einer Sanierungsrate von lediglich 0,8 Prozent zugrunde legt: So wären von den Vermieterinnen und Vermietern im Berliner Raum jährlich etwa 13.000 Wohneinheiten saniert oder modernisiert worden. Daraus ergibt sich ein jährliches Investitionsvolumen von mindestens 145 Mio. Euro, die allein wegen des Mietendeckels nicht in die Wohnungsbestände investiert werden können.

Damit sind die Auswirkungen des Mietendeckels größer als von der mittelständischen Immobilienwirtschaft vor einem Jahr befürchtet. Bei einer ersten Umfrage kurz nach der Bekanntgabe des rot-rot-grünen Senats zum Erlass eines Mietendeckels, hatten 61 Prozent der Unternehmen angegeben, Investitionen zu stoppen oder ganz aufgeben zu wollen. Auf geplante Modernisierungen wollten 59 Prozent der Unternehmen verzichten.

Das Ausbleiben einer Substanzgefährdung und schwerer Nachteile sieht anders aus. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss nochmals ausdrücklich klargestellt, dass die Differenz zwischen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtmäßig vereinbarten Mieten und den geringeren Mieten nach dem Mietendeckel-Gesetz nachgefordert werden kann, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen. Dennoch reißen die erheblichen Eingriffe des Mietendeckels eine Lücke in die Investitionskette dringend benötigter Modernisierungsmaßnamen, die dafür sorgen, dass Mietobjekte energiesparender und klimafreundlicher werden. Die dadurch verlorene Zeit lässt sich nicht nachfordern. Der Beitrag der Berliner Immobilienwirtschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele wird einfach weggedeckelt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein schwerer Nachteil für das Klima.

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