Konsequenzen eines Sieges
„Wichtiger Sieg für Deutschlands Datenschützer“ – so oder so ähnlich lautete die Meldung in diesen Tagen in Deutschlands Medien, nachdem der Europäische Gerichtshof am 9. März 2010 entschieden hatte, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig sei und den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinien nicht genüge. Die Aufsicht über die Privatwirtschaft müsse „völlig unabhängig“ sein, entschieden die EuGH-Richter, wie es in der einschlägigen EU-Richtlinie wörtlich heiße.
Was hat denn das mit Fairwohnt zu tun, mag man auf den...