Sanierung der Gebäudeentwässerung
Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden zahlreiche Sanitäranlagen und – Stichwort energetische Sanierung – auch unzureichend gedämmte Flachdächer modernisiert. Sanierungsaufgaben gehen oft mit Brandschutz-Verpflichtungen einher. Trotz baurechtlicher Besonderheiten einzelner Landesbauordnungen empfiehlt es sich, beim Brandschutz generell auf klassifizierte Abschottungen zu setzen. Im vorbeugenden Brandschutz gelten Abläufe mit senkrechtem Stutzen als Rohrdurchführungen, die abgeschottet werden müssen. Für diese Aufgaben hat Dallmer ein einheitliches Brandschutz-System entwickelt, das alle Bereiche der Gebäudeentwässerung abdeckt: Boden-, Dusch-, Parkdeck- und Flachdachabläufe aus Kunststoff zum Anschluss an HT- sowie an SML-Rohre. Alle Komponenten sind geprüft und zugelassen vom DiBt und garantieren Brandschutz R 30 – R 120, für Dachabläufe gilt R 30 – R 90. Wichtig für Sanierer: Die Zulassung gilt nicht nur für Deckenkonstruktionen gem. DIN 4102, sondern auch für Sonderdecken in Bestandsbauten, z.B. Holzbalken-, Hohlkammer-, Rippen- und Ziegeldecken. Videos zu Einbau und Funktion des Brandschutz-Systems finden sich unter www.dallmer.de.