Zwei Strategien,
eine Lösung

In Zürich entstand eine Blockrandsiedlung für zwei Wohnungsbaugenossenschaften. Die jüngst fertig gestellte Wohnüberbauung Klee könnte mit ihren 340 Wohnungen dem Wunsch der Mieter nach Integration auf besondere Weise Rechnung tragen.

Im Wohngebiet Ruggächer unweit der Kantonshauptstadt Zürich trifft man auf moderne Siedlungsarchitektur im XXL-Format: Eingeklemmt zwischen Autobahn und Bahnlinie wächst im Norden des Stadtteils Affoltern seit 2004 ein neues Quartier aus dem Molassebecken des Schweizer Mittellandes, das bislang jedoch vergeblich nach einer belebenden Mitte sucht. Durch die Brache zwischen den vier bis achtgeschossigen Wohnböcken weht ein kalter Hauch von Anony­mität, wie er sonst nur in gesichtslosen In­­dustrie­gebieten zu finden ist. Weder die frei auf den Bauflächen platzierten Riegel noch die langen, mäandernden Wohnblöcke schaffen einen städtebaulich gefassten Raum, der einladend ist und so den sozialen Kontakt und das Zusammenleben zwischen den Bewohnern fördert. Die Nachfrage nach Wohnraum in dem Züricher Stadtteil blieb davon indes unberührt – seit 2000 haben rund 3 500 Menschen in Affoltern eine neue Bleibe gefunden. Und es kommen immer noch mehr Familien, Singles und Ruheständler, die speziell in der Siedlung Ruggächer bezahlbaren Wohnraum und damit eine neue Heimat suchen.

 

Raum zum Wohnen und Leben

Die jüngst fertig gestellte Wohnüberbauung Klee könnte mit ihren 340 Wohnungen – anders als die Vorgängerbauten namhafter Architekten ringsum – dem Wunsch der Mieter nach Integration auf besondere Weise Rechnung tragen. Im Gegensatz zu den Planern der benachbarten „Riegeli und Prügeli“ setzte das Züricher Architekturbüro Knapkiewicz & Fickert bei seinem Wettbewerbsentwurf auf einen klassischen Blockrand mit geschütztem Innenhof. Die kleeblattartige Großform der siebengeschossigen Blockbebauung teilt den 8 000 m2 umfassenden Hof in drei kleinere Plätze auf und vermeidet so geschickt den Präsentierteller, auf dem man sich im Zentrum eines quadratischen oder rechteckigen Blockrandes wähnt. Schatten und Blickschutz von oben gewähren in absehbarer Zeit die frisch gepflanzten Bäume, wenn sie ihr dichtes Blätterdach über den Spielplätzen und Parkbänken entfaltet haben.

 

Zwei Strategien, eine Lösung

Das Konzept der Architekten, mit der Überbauung Klee die im Boomquartier Ruggächer etablierten Großformen wieder auf das Maß der darin wohnenden Menschen zurückzustutzen, stieß bei der Entscheidung des Wettbewerbs im Jahr 2006 nicht auf ungeteilte Zustimmung. Die beiden Bauträger, die sich für die Finanzierung und Realisierung der Überbauung dieses letzten großen Grundstücks in Ruggächer zusammengeschlossen hatten, bewerteten den Entwurf unterschiedlich: Während die Baugenossenschaft Hagenbrünneli (BGH) befürchtete, die siebengeschossige Hofrandbebauung würde sich wie eine uneinnehmbare Trutzburg zwischen den schmalen, langen Riegeln breit machen, be­­fand die Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) den Blockrand mit nicht einsehbarem Innenhof von Beginn an als pfiffige Idee. Was andernorts zu einem Scheitern führt, bevor ein Projekt überhaupt begonnen hat, entpuppte sich bei der jungfräulichen Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Planungsbüro und den zwei Bauherren mit verschiedener Sichtweise zu einem kons-truktiven Prozess. Geholfen hat dabei auch die frühzeitige Einbindung des Baumanagementbüros Kummer aus Zürich.

 

Aus sieben mach drei

Die Architekten versuchten im Lauf der Überarbeitung ihres ersten Vorschlags die unterschiedlichen Standards und Wünsche der beiden Bauträger sensibel einzuarbeiten und die Bedenken zu zerstreuen. Neben dem kommunikativen Innenhof überzeugte vor allem die geschickte Fassadengestaltung der Planer: Indem sie farblich jeweils zwei Geschosse zu­­sammenfassten, scheint der siebengeschossige Baukörper auf einen massiven Sockel und drei darüber angeordnete Etagen zu schrumpfen. Verstärkt wird dieser optische Trick durch die von der Fassade zurück springenden Loggien, deren Luftraum sich über zwei Geschosse erstreckt und somit eine eigentlich vorhandene Deckenplatte unterschlägt. Das Ergebnis ist in Kombination mit den Balkonen, die im Wechsel zu den Loggien ebenfalls nur jedes zweite Geschoss vor die Fassade treten, verblüffend: Wieder und wieder sieht man nur drei Etagen und zählt doch jedes Mal sechs – plus Sockelgeschoss. Diese Sinnestäuschung funktioniert sowohl im Innenhof als auch an den zur Straße und dem Außenraum orientierten Fassaden, deren Farbspiel variiert und den Sockel stärker betont.  

 

WDVS mit Struktur und Farbe

Dass sich unsere Wahrnehmung offenbar so leicht hinters Licht führen lässt, ist auch auf feine und klug durchdachte Details zurückzuführen. So fassten die Architekten zum Beispiel auch schmale Fensterbänder über zwei Geschosse zu einer optischen Öffnung zusammen und verpassten dem Dachrand ein vorspringendes Gesims, das in den Augen des Betrachters die obere Gebäudekante nicht davon fliegen lässt, sondern den Kubus fasst und nach oben abschließt. Zudem erschöpft sich der Wechsel zwischen hellen und dunklen Fassadenflächen nicht im Griff zu unterschiedlichen Farbtöpfen, sondern basiert auf der Kombination einer ausgefeilten Putzstruktur: Während die weißen Oberflächen des 18 cm dicken Wärmedämmverbundsys-tems als unregelmäßiger, von Hand geführter Besenstreichputz ausgeführt sind, treten die dunklen Flächen als Strukturputz mit vertikalen Kanneluren vor den weißen Siliconharzputz. Die akkurate Ausführung dieser Putztechnik stellte höchste Ansprüche an den Handwerker und das Material. Die Kannelur wurde in einem Stück durchgezogen, indem die Arbeiter die Zahnspachtel von einer Ge-rüstebene zur nächsten durchreichten und so den Knauf Klebe- und Armiermörtel SM 700 Pro ansatzlos in die gewünschte Zierform brachten. Ein abschließender Farbanstrich mit Siliconharzfarbe AS Protect in grüngrau für die kannelierten Bereiche und in weiß für den mit einem Besen abgestrichenen Siliconharzputz WWS (Körnung 1,5 mm) schützt vor Algenbefall und Mikroorganismen.

 

Allseits warm eingepackt

Die Wärmedämmverbundfassade ist maßgeblicher Teil des Energiekonzeptes, an das die beiden Genossenschaften unterschiedliche Anforderungen stellten. So strebte die GBMZ den Minergie-Standard an, ein freiwilliger Baustandard, während die Baugenossenschaft Hagenbrünneli mehr Wert auf die gehobene Ausstattung der Wohnungen legte. Dies äußerte sich auch darin, dass die Räume in den Wohnungen der BGH insgesamt großzügiger wirken, weil deren Räume etwa 5 cm höher sind, da in den Rohdecken keine Lüftungskanäle integriert sind. Die Wohnungen der GBMZ sind mit einer Quelllüftung (Minergie) ausgestattet, deren Zu- und Abluftleitungen in den Rohdecken verlaufen. Trotzdem forderte natürlich auch die BGH einen zeitgemäßen Wärmeschutz: Na­­hezu alle Fenster der Überbauung Klee sind mit 3-fach-Verglasung ausgestattet, und die ge­­samte Gebäudehülle ist einheitlich dick mit Dämmstoffen eingepackt: Die Fassaden mit 18 cm dicken Heralan PTP S Steinwolledämmplatten, die Flachdächer mit einer 16 cm dicken PUR-Dämmung. Die Deckenplatten an den Durchgängen zum Innenhof sind mit 200 mm Polystyrol-Dämmplatten versehen und abschließend mit Aquapanel Cement Board bekleidet worden – einer Zementbauplatte mit sehr glatter und äußerst stabiler Oberfläche.

Effiziente Anlagentechnik

Die Beheizung der Wohnanlage erfolgt von zwei Heizzentralen aus, in denen jeweils zwei Gas-Brennwertkessel (Doppelkesselanlage) mit insgesamt 754 kW Heizleistung installiert sind. Diese beiden Heizungsanlagen versorgen einerseits die Heizkreisläufe der Fußbodenheizungen und bereiten andererseits rund 60 % des Warmwasserbedarfs auf. Die restlichen 40 % stammen von den Solarkollektoren auf den Dächern – knapp 330 m2 Kollektorfläche stellt die BGH bereit, die Anlage der GBMZ umfasst 365 m2. Die dazu gehörenden Warmwasserspeicher verteilen sich auf die beiden Heizzentralen und insgesamt vier weitere Unterstationen in dem Block. Da die GBMZ den Energiebedarf ihrer Wohnungen nach dem Minergie-Standard ausgerichtet hat, sind diese zusätzlich mit einer mehrstufigen Komfortlüftung mit Gegenstrom-Wärmetauscher ausgestattet. In den BGH-Wohnungen sorgen die Mieter dagegen selbst über manuelle Fensterlüftung für die gebotene Frischluft. Für Heizung, Warmwasser und den Betrieb der Lüftungsanlage addiert sich der jährliche Endenergiebedarf in den Minergie-Wohnungen der GBMZ auf 40,7 kWh pro m2. Aufgrund der kompakten Bauweise und der sehr gut gedämmten Gebäudehülle fällt der Energiebedarf in den BGH-Wohnungen nicht gravierend höher aus. Damit erreicht die Überbauung Klee ein überdurchschnittlich gutes energetisches Niveau.

 

Viel Wohnkomfort für jeden Geldbeutel

Von nicht minderer Qualität sind Zuschnitt und Ausstattung der 340 Wohnungen, die je nach Anzahl der Räume eine Größe von 57 bis 128 m2 aufweisen. Jeder Wohnung ist mindes-tens ein weit ausladender Balkon, ein Freisitz auf dem Grundstück oder eine Loggia zugeteilt, wobei letztere – außer bei einigen Eckwohnungen – in der Höhe über zwei Geschosse reicht. Die Einteilung der diagonal organisierten Grundrisse reicht von 2,5 bis 5,5 Zim­­­­­mern und erstreckt sich pro Wohneinheit über die gesamte Gebäudetiefe, was sowohl den Blick zum Innenhof als auch zur Straßenseite ermöglicht. Wer sich die etwas teurere Miete in einer der 173 Wohnungen der BGH leisten kann, wird mit etwa 10 % mehr Wohnfläche pro Grundrisskategorie und einer höherwertigen Ausstattung belohnt: So weist zum Beispiel die Hälfte der 3,5-Zimmer-Wohnungen eine zweite Nasszelle mit Dusche auf und in den Küchen findet sich neben einer hochwertigen Edelstahlfront zusätzlich ein Steamer. Getrennte Strategien verfolgten die beiden Genossenschaften auch beim Umgang mit schmutziger Wäsche: Aufgrund schlechter Erfahrungen mit Waschküchen stellt die BGH ihren Mietern eigene stromsparende Waschmaschinen und Trockner ins Bad. Bei der GBMZ pflegt man hingegen weiterhin die Tradition des gemeinsam genutzten Waschsalons – bei der Überbauung Klee jedoch nicht im muffigen Keller, sondern in luftiger Höhe in hellen Dachpavillons.

 

Kleeblatt als Glücksbringer

Mit der Überbauung Klee ist es den Architekten Knapkiewicz & Fickert gelungen, die zum Teil doch sehr unterschiedlichen Ansichten und Herangehensweise der beiden Bauherren unter ei­­nem Dach ohne faule Kompromisse zu vereinen. Bei dem Projekt gibt es im Grunde nur Gewinner: Das Quartier profitiert von der städtebaulichen Qualität des Blocks, weil endlich die dringend notwendigen Raumkanten, Plätze und öffentlichen Rückzugsbereiche geschaffen wurden. Die rund 800 neuen Mieter profitieren von einem identitätsstiftenden Ort mit hohem Wohnwert. Die Bauherren profitieren von einem begehrten Objekt, das nicht nur binnen kurzer Zeit vermietet war, sondern mit Investitionskosten in Höhe von 146 Mio. € etwa 10 % günstiger als in der Kalkulation veranschlagt erbaut wurde. Was keineswegs zu Lasten der Handwerker ging, die ihrerseits von einer auskömmlichen Entlohnung ihrer Arbeit profitierten, was sich in hohem Engagement bei der Ausführung widerspiegelte. Profitiert haben auch die Planer, die von den beiden sehr zufriedenen Auftraggebern in ihrer be­­harrlichen Arbeit bestätigt wurden und um eine vorbildliche Referenz reicher sind.

Neben dem kommunikativen Innenhof überzeugte vor allem die geschickte Fassadengestaltung der Planer.

Es kommen immer mehr Familien, Singles und

Ruheständler, die speziell in der Siedlung Ruggächer bezahlbaren Wohnraum und damit eine neue Heimat suchen.

x

Thematisch passende Artikel:

Repräsentative Studie von ImmobilienScout24 und GdW

Großteil der Mieter ist zufrieden

Durch steigende Mieten entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung ein bedenkliches Bild der aktuellen Entwicklung des Mietmarktes. Doch wie nehmen die Mieter selbst ihre Wohnsituation wahr? Wie sehr...

mehr

Urteile: Miete von Rauchwarnmeldern nicht umlagefähig

Miete von Rauchwarnmeldern nicht umlagefähig BetrKV §§ 1, 2 Nr. 17 Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17...

mehr

BFW: BGH-Urteil zementiert Investitionshemmnisse

Der Bundesgerichtshof hat am 4. November eine Verordnung des Landes Berlins gebilligt, mit der Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 % begrenzt wurden. „Die Entscheidung des...

mehr

Urteile: Kündigung eines Wohnraummietvertrags, wirtschaftliche Verwertung, ersatzloser Abriss eines Gebäudes

Kündigung eines Wohnraummietvertrags, wirtschaftliche Verwertung, ersatzloser Abriss eines Gebäudes BGB § 573 Abs.1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 a) Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine...

mehr

Fast ein Viertel der Wohnungssuchenden findet keine Wohnung

24 Prozent der Mieterinnen und Mieter, die in Deutschland eine neue Wohnung suchen, brechen die Suche erfolglos ab. Das ist ein Ergebnis des „Servicemonitors Wohnen 2023“ von Analyse & Konzepte...

mehr