Damit der Hausfrieden nicht gefährdet ist
In den eigenen vier Wänden sucht man Ruhe vor dem täglichen Lärm. Gerade das Treppenhaus, das durch die Benutzung aller Bewohner zur Lärmquelle wird, muss daher einen guten Trittschallschutz haben, damit in den angrenzenden Räumen für Ruhe gesorgt ist. Schöck Tronsole bietet eine Lösung rund ums Treppenhaus.
Die Schallschutzqualität eines Gebäudes ist ein wesentliches Gütekriterium für Käufer und Nutzer einer Wohnung. Zwischen Planer und Bauherr hat daher die Vereinbarung eines qualitativ hochwertigen Schallschutzes bereits in der Planungsphase der Immobilie eine große Bedeutung. Doch welche Anforderungen an den Trittschallschutz müssen erfüllt werden, damit sich Ruhe einstellt?
Verschärfte Mindestanforderungen
Im Juli 2016 erschien eine neue Fassung der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, deren Teil 1 Mindestanforderungen an den Schallschutz regelt. Diese Mindestanforderungen sind mit dieser Fassung beim Trittschallschutz von Treppen in Mehrfamilienhäusern von einem Norm-Trittschallpegel von L’n,w ≤ 58 dB auf L’n,w ≤ 53 dB verschärft worden. Für Treppen in Doppelhaushälften oder Reihenhäusern wurden die Anforderungen sogar um 7 dB auf L’n,w ≤ 46 dB verschärft. Diese Mindestanforderungen dienen dem Gesundheitsschutz und sind in allen Fällen einzuhalten. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig. Der geforderte Schallschutz ist später bei der Bauabnahme zu gewährleisten.
Zivilrechtliche Anforderungen
Neben den Mindestanforderungen nach DIN 4109 Teil 1 müssen für ein Bauvorhaben auch die zivilrechtlichen Mindestanforderungen (die sogenannten a.R.d.T. – anerkannte Regeln der Technik) eingehalten werden. Dabei handelt es sich um Anforderungen, die der Bauherr erwarten darf. Wie hoch diese Anforderungen sind, hängt stark vom Gebäudetyp ab. Für ein einfaches Mietshaus werden andere Maßstäbe angesetzt als für den gehobenen Wohnungsbau oder für Luxuswohnungen. Aktuell gibt es keine genaue Regelung, wie groß die geforderten Werte sind. Es haben sich zwar bereits verschiedene Gerichtsverfahren mit diesem Thema beschäftigt, bis jetzt fehlt jedoch noch ein abschließendes Urteil. Die Rechtsprechung weist darauf hin, dass bereits beim Standard-Wohnungsbau die erhöhten Anforderungen des (bisherigen) Beiblatts 2 der DIN 4109:1989 (L’n,w ≤ 46 dB) einzuhalten sind.
Erhöhter Trittschallschutz lohnt sich
Empfehlungen zur werkvertraglichen Festlegung erhöhter Anforderungen im Sinne eines Qualitätsschallschutzes bieten die DEGA-Empfehlung 103 („Schallschutzausweis“),
der Teil 5 zur DIN 4109 sowie die VDI-Richtlinie 4100. VDI 4100 und die DEGA Empfehlung Nr. 103 bieten im Gegensatz zur DIN 4109 Teil 5 weitere Schallschutzniveaus an, mit denen auch Anforderungen, welche über den erhöhten nach DIN 4109-5 liegen sollen, vereinbart werden können. Solche Anforderungen sind etwa beim gehobenen Wohnungsbau und Luxuswohnungsbau sinnvoll. Die VDI 4100 empfiehlt hier für den Trittschallschutz für Wohnungen, die auch in ihrer sonstigen Ausführung und Ausstattung sowie Lage besonderen Komfortansprüchen genügen, ein Schallschutzniveau von L’n,w ≤ 37 dB. Die VDI 4100 bietet mit der Schallschutzstufe II (L’n,w ≤ 39 dB)
eine Möglichkeit, den erhöhten Schallschutz für Doppel- und Reihenhäuser festzulegen. Bei der DEGA-Empfehlung Nr. 103 ist die korrespondierende Klasse die DEGA-Klasse B mit der Anforderung L’n,w ≤ 40 dB.
Unabhängig davon, mit welcher Richtlinie geplant wird – die Anforderungen sollten auf jeden Fall im Vorfeld mit dem Bauherrn besprochen und werkvertraglich vereinbart werden. Die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen nach DIN 4109 dürfen dabei auf keinen Fall unterschritten werden, auch die privatrechtlichen Mindestanforderungen (a.R.d.T.) nur dann, wenn der Bauherr allumfänglich und nachweislich im Vorfeld über die Folgen der Nichteinhaltung aufgeklärt wurde.
Messbare Schallschutzqualität
Der Nachweis des Schallschutzes von Schöck Tronsole (www.schoeck.com/de/tronsole) erfolgte in einem Prüfstand für Massivtreppen und wurde nach dem Verfahren gemäß DIN 7396 „Bauakustische Prüfung – Prüfverfahren zur akustischen Kennzeichnung von Entkopplungselementen für Massivtreppen“ geprüft. Für alle Produkte wurde die Treppentrittschallminderung unter verschiedenen Laststufen geprüft, damit der Planer zuverlässige Trittschall-Kennwerte für den Nachweis des Schallschutzes und zum Vergleich der Trittschalldämmwirkung unterschiedlicher Produkte hat. Um einen guten Trittschallschutz sicherzustellen, müssen alle Komponenten und Anschlüsse im Treppenhaus berücksichtigt werden. Die gesamtheitliche Lösung der Schöck Tronsole bietet die Möglichkeit, sowohl Fertigteil- als auch Ortbetontreppen, gerade oder gewendelte Treppenläufe sowie Treppenpodeste schalltechnisch in den Griff zu bekommen.
Umfassend geprüftes Komplettprogramm
Das Schallschutzsystem Schöck Tronsole bietet für alle Anschlüsse im Treppenhaus eine geeignete Lösung, sodass ein durchgehender Schallschutz erreicht wird. Die Produktreihe legt Wert auf einen einfachen und schallbrückenfreien Einbau, denn bereits eine punktuelle Schallbrücke kann den ganzen Trittschallschutz ruinieren. Für den Anschluss des Treppenlaufs kann zwischen einem Anschluss mit gerader Fuge mit Typ T oder einem klassischen Konsolauflager mit Typ F gewählt werden. Für den Anschluss von Podesten an die Treppenhauswand bietet Typ Z die optimale Lösung für Ortbeton und Typ P für Fertigteilpodeste. Damit kann auf den schwimmenden Estrich bei Podesten verzichtet werden, was nicht nur Aufbauhöhe spart, sondern auch den Bauablauf beschleunigt. Tronsole Typ Q bietet durch die Drehbarkeit des Dorns einen optimalen Anschluss von gewendelten Treppen an die Wand. Es können Fugen bis zu 100 mm realisiert werden. Tronsole Typ B entkoppelt den Treppenlauf von der Bodenplatte und kann durch Typ D kann als Lagesicherungsdorn erweitert werden. Alle Produkte werden mit der umlaufenden Fugenplatte Tronsole Typ L kombiniert, sodass sich um die Treppe eine durchgehende blaue Linie ergibt, die im Rohbau die konsequente akustische Trennung nachvollziehbar und kontrollierbar macht.
Für eine sichere Planung verfügen die Produkte über den notwendigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Tronsole Typ T, P, Q und F haben eine Zulassung,
Typ Z besitzt eine Typenprüfung. Für Tronsole Typ L ist die Baustoffklasse B1 schwer entflammbar über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen. Zudem erreichen alle Produkte eine Feuerwiderstandsklasse bis zu R 90, abhängig von den angrenzenden
Bauteilen.