Den Legionellen den Kampf angesagt
Jedes Jahr sterben in Deutschland schätzungsweise 4.500 Menschen an den Folgen einer Legionellen-Infektion. Auslöser sind Bakterien, die sich in den Warmwasserleitungen von Gebäuden explosionsartig vermehren können. Um dies zu vermeiden, wurde in Deutschland eine Prüf- und Meldepflicht eingeführt und Maßnahmen zur Bekämpfung von Legionellen entwickelt.
Plötzlich einsetzendes Fieber, blutiger Husten, Atemnot und neurologische Ausfallerscheinungen. Die Symptome der Legionärskrankheit setzen nur wenige Tage nach der Infektion durch Bakterien ein und führen in 15 von 100 Fällen unweigerlich zum Tod. Jährlich fallen der Krankheit seit ihrer Entdeckung im Jahr 1976 noch immer unzählige Menschen zum Opfer.
Damals erkrankten 149 Kriegsveteranen der „American Legion“ bei einem Treffen in Philadelphia an einer mysteriösen Lungenkrankheit – die „Legionärskrankheit“ war geboren. In dieser Zeit gründete Erhard Böhme in München ein Unternehmen für die Reinigung und Entkalkung technischer Anlagen. Böhme und sein Team sagten auch den neu entdeckten Legionellen den Kampf an. Über die Jahre entwickelten sie einen effizienten Prozess zur Bekämpfung der lebensgefährlichen Schädlinge. Die KEBOS Group ist heute eine der wichtigsten Adressen im deutschsprachigen Raum, wenn es um die Prävention und Beseitigung von Legionellen aus einer Hand geht.
Empfindliche Strafen drohen
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Trinkwasser hat die Bundesregierung im Jahr 2001 die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eingeführt. Seither folgten vier Gesetzesnovellen mit einem besonderen Augenmerk auf die Untersuchung von Legionellen. Gemäß der TrinkwV sind alle größeren Trinkwasseranlagen zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet. Diese Anlagen umfassen zentrale Warmwassersysteme mit einem Speichervolumen von über 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit einem Inhalt von mehr als drei Litern zwischen dem Speicher und der entferntesten Zapfstelle.
Eigentümer von Immobilien mit über drei Mietwohnungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine Fachfirma mit der Untersuchung des Wassers auf Legionellen zu beauftragen, um ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. In öffentlichen Gebäuden muss das Wasser sogar jährlich getestet werden. Wenn Leitungen von einem Befall betroffen sind, müssen diese sofort von einer Fachfirma gespült und desinfiziert werden. Werden die regelmäßigen Überprüfungen versäumt, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Die Ergebnisse der Tests müssen für zehn Jahre archiviert werden und können auf Anfrage dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Wenn in nicht untersuchten Anlagen Krankheitsausbrüche oder sogar Todesfälle auftreten, kann dies rechtliche Haftungsfragen aufwerfen.
Energiesparmaßnahmen bergen Gefahr
Da sich Legionellen bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad schnell vermehren, wird darüber hinaus die eingestellte Wassertemperatur überprüft. Eine ordnungsgemäße Temperatureinstellung ist für den hygienischen Betrieb unerlässlich. Beim Kaltwasser muss die Temperatur unter 25 Grad liegen. Im Vorlauf sind 60 Grad und in der Zirkulation 55 Grad vorgeschrieben. Nicht umsonst warnte die Verbraucherzentrale auf dem Höhepunkt der Energiekrise eindringlich davor, die Temperatur im Warmwasserspeicher herunterzuregeln.
Effiziente Legionellen-Bekämpfung
Der Gesetzgeber hat die Vorgehensweise hinsichtlich Aufklärung und Information der betroffenen Nutzer und Behördenmeldung anhand der Trinkwasserverordnung klar definiert und vorgeschrieben. Hierbei müssen Fehler unbedingt vermieden werden. Deshalb hat der Spezialist für Wasser- und Lufthygiene KEBOS einen Prozess entwickelt, mit dem er seinen Kunden alle erforderlichen Notwendigkeiten rechtssicher abnehmen kann. Der Dienstleister bietet bei der Bekämpfung von Legionellen eine Komplettlösung aus einer Hand an – von der Beprobung bis zur Beseitigung des Befalls. Betroffene müssen sich dann in einer ohnehin schon schwierigen und zeitkritischen Situation nicht mit vielen verschiedenen Dienstleistern und Ansprechpartnern auseinandersetzen.
Gefährdungsanalyse und Temperaturüberwachung sind Pflicht
Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter überschritten, spricht man von einer Kontamination. In diesem Fall muss umgehend eine weitergehende Untersuchung und Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) TrinkwV durchgeführt werden. Durch die Untersuchung wird die Anlage an den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst. So können Schwachstellen und Risiken aufgedeckt und ein periodisch abgestimmter Maßnahmenplan für die optimale Sanierung erstellt werden. Im Zuge der Analyse wird auch die ordnungsgemäße Temperatureinstellung überprüft. Bei Temperaturschwankungen wird eine Überwachung und Dokumentation empfohlen, beispielsweise mittels AquaCloud Monitoring®.
Vielfältige Ursachen
Neben der falschen Temperatur in Wasserleitungen ist Kalk in der Trinkwasserinstallation ein Faktor, der die Ausbreitung von Legionellen begünstigt. Daher sollten Warmwassergeräte und Leitungen regelmäßig entkalkt werden. Weitere Gründe für einen Legionellenbefall von Liegenschaften sind häufig unzureichende Wärmedämmungen, das Fehlen von Strangregulierventilen oder wenig genutzte Entnahmestellen, die zu stehendem Wasser führen. Nicht selten sind zudem unzureichende oder fehlende hydraulische Abgleiche im Trinkwassersystem die Ursache. Auch hierfür bietet KEBOS eine Lösung an.
Zur Beseitigung eines Befalls gibt es prinzipiell thermische sowie chemische Desinfektionsverfahren. Die chemische Methode hat sich in der Praxis bewährt. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann eine Stichleitungs- oder Strangdesinfektion notwendig sein. Bei hoher Kontamination von über 1.000 KBE sollte vorübergehend eine mobile Desinfektionsanlage installiert werden.
Trinkwasserfilter statt Duschverbote
Eine sehr hohe Kontamination von über 10.000 KBE erfordert zur direkten Gefahrenabwehr eine umgehende Desinfektion sowie Nutzungseinschränkungen. Legionellen führen dann zu gesundheitsgefährdenden Krankheiten wie der Legionärskrankheit oder dem Pontiac-Fieber, wenn sie in Aerosolen, also kleinsten Wassertropfen, eingeatmet werden. Deshalb wird bei einem Legionellen-Befall häufig ein Duschverbot für Bewohnerinnen und Bewohner ausgerufen. Durch den temporären Einsatz von endständigen Filtern können solche Nutzungseinschränkung jedoch vermieden werden. Das Trinkwasser fließt dann am Auslauf durch ein Bündel aus Kapillar-Membranen mit sehr kleiner Porengröße, die Kleinstlebewesen wie Legionellen oder sonstige Bakterien zurückhalten.
KEBOS erfüllt mit einer etablierten Lösung das Qualitätsversprechen des Unternehmens: Luft zum Atmen und sauberes Wasser seit 50 Jahren.