41 Verbände appellieren gemeinsam an die Politik: Steuerförderung für Gebäudesanierung duldet keinen weiteren Aufschub


 

Die jährliche Quote bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden liegt derzeit unter einem Prozent. Hier besteht laut Expertenmeinung dringender Handlungsbedarf, um die Klimaziele im Bereich der Heizungssanierung mit Brennwerttechnik, Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Wärmepumpen zu erreichen. Auch sind die Wärmedämmung der Gebäudehülle und moderne Fenster mit Dreifachverglasung notwendig für eine CO2-arme Energiebilanz im Gebäudebestand.

In einem offenen Brief appellieren 41 Verbände gemeinsam mit dem B.KWK (www.bkwk.de) an die Politik, die steuerliche Fördermöglichkeit für energetische Gebäudesanierungen mit dem Bundeshaushalt 2020 endlich umzusetzen. Unterzeichner sind Umweltverbände, Vertretungen der Immobilien-wirtschaft, Energieberaternetzwerke, Verbraucher- und Unternehmensverbände.

Eine energetische Sanierung durch aufwendige Förderanträge seitens der Immobilienbesitzer und Modernisierungsumlage seitens der Mieter zu fördern reicht bei weitem nicht aus. Hingegen kann mit Steuererleichterungen ein einfacher Anreiz zum Erreichen der notwendigen Sanierungsrate von 2 bis 3 % des Gebäudebestands erreicht werden, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

In dem Schreiben heißt es: „Ein wirksamer Steueranreiz ist ein wichtiger Treiber, um die Potenziale für die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude in Deutschland zu heben. Diese Chance darf nicht vertan werden, denn im Bestand kann die größte Energie- und CO2-Einsparung erzielt werden mit einem hohen Anteil regionaler Wertschöpfung und neuen Chancen für Verbraucher, Hausbesitzer, Beschäftigte, Unternehmen, Planer und Handwerk in Deutschland.“

Die Maßnahme wird seit 2011 zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat diskutiert. Doch in den kürzlich im Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten für den Bundeshaushalt 2020, wurde das Instrument, das mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellt wurde, nicht berücksichtigt.

Im Verbändebrief heißt es weiter: „Das absehbare Verfehlen der Energie- und Klimaziele für 2020 ist nicht verwunderlich, wenn angekündigte Vorhaben nicht umgesetzt werden. Eine Maßnahme, über die so breiter Konsens besteht wie die Steuerförderung für Gebäudesanierungen, duldet keinen weiteren Aufschub.“

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