Aktualisierte AMEV-Richtlinie zu Sanitär-Anlagen


Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Sanitäranlagen 2021“ (Nr. 151) des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfen eingeführt. In dem Zusammenhang wird die Empfehlung „Sanitäranlagen 2011“ (Nr. 113) zurückgezogen und verliert ihre Gültigkeit.

Die „Sanitäranlagen 2021” beinhaltet im Wesentlichen Standardfestlegungen für die Bauvorhaben, die überwiegend von den staatlichen und kommunalen Verwaltungen zu planen und baulich zu betreuen sind. Das sind vorwiegend Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten. Auf spezielle Einrichtungen z. B. aus dem Bereich des Hochschul- oder Krankenhausbaus ist - um den Rahmen dieser Ausarbeitung nicht zu sprengen - nur am Rande eingegangen worden. Aus dieser Ausarbeitung können weitere, bei der Planung für den späteren wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Sanitäranlagen zu berücksichtigende Anforderungen entnommen werden.

Die Empfehlung „Sanitäranlagen 2021“ ist auf der AMEV-Homepage www.amev-online.de veröffentlicht.

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