Neue Empfehlungen vomAMEV für die Praxis

Erweiterung des Leuchtmittelverbots, Sanitäranlagen 2021 und Wärmeversorgungsanlagen (WVA), Teil 1

Einführung der AMEV-Empfehlung
„1. Ergänzung zur Beleuchtung 2019“ Erweiterung des Leuchtmittelverbots aufgrund der Verordnung 2019/2020/EU Hinweise für die Sanierung von Beleuchtungsanlagen

Mit dieser 1.Ergänzung zur Beleuchtung 2019 sollen u. a. die von der EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen betroffenen Leuchtmittel aufgezeigt und Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht werden.

Die neue EU-Verordnung Nr. 2019/2020/EU zur Gestaltung von Beleuchtungsprodukten führt dazu, dass ab dem 1.9.2021 bzw. 1.9.2023 zusätzlich zu den bereits bestehenden Leuchtmittelausphasungen aufgrund von Energieineffizienz weitere Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es handelt sich dabei auch um Leuchtmittel, die in den öffentlichen Verwaltungen noch in erheblichem Umfang im Einsatz sind.

Des Weiteren werden in der 1.Ergänzung Sanierungsvorschläge für bestehende Beleuchtungsanlagen gemacht, unabhängig davon ob die verwendeten Leuchtmittel von der neuen EU-Verordnung betroffen sind oder nicht.

AMEV-Empfehlung „Sanitäranlagen 2021 - Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden“

Für die Errichtung und den Betrieb sanitärtechnischer Anlagen wurde die “ Sanitäranlagen 2012” überarbeitet und liegt nun als “Sanitäranlagen 2021” in aktualisierter Fassung vor. Sie beinhaltet im Wesentlichen Standardfestlegungen für die Bauvorhaben, die überwiegend von den staatlichen und kommunalen Verwaltungen zu planen und baulich zu betreuen sind. Das sind Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und ähnliches. Auf spezielle Einrichtungen z. B. aus dem Bereich des Hochschul- oder Krankenhausbaus ist - um den Rahmen dieser Ausarbeitung nicht zu sprengen - nur am Rande eingegangen worden. Aus dieser Ausarbeitung können weitere, bei der Planung für den späteren wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Sanitäranlagen zu berücksichtigende Anforderungen entnommen werden.

Durch fachkundigen Betrieb der Sanitäranlagen als Teil der gebäudetechnischen Anlagen kann der Energieverbrauch von Gebäuden gesenkt und die Nutzungsdauer der technischen Anlagen und Einrichtungen merkbar verlängert werden. Hierfür ist geschultes Bedienungspersonal erforderlich. Eine Analyse über die Vorbildung der Hausmeister hat ergeben, dass überwiegend Berufsfremde die gebäudetechnischen Anlagen bedienen. Daher sind diesen Mitarbeitern neben den einschlägigen Ausarbeitungen des AMEV in besonderem Maße berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten. Hausmeister in der Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen sollen in Lehrgängen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und weitergebildet werden. Schulungen in kleinen Gruppen mit höchstens zwanzig Teilnehmern unter Leitung einer erfahrenen, praxisorientierten Fachkraft haben sich bewährt. Die vorliegende Broschüre kann dabei als Textbuch und Schulungsunterlage für Lehrende und Lernende dienen. Abzurunden sind diese Veranstaltungen durch Übungen an Funktionsmodellen und Sanitäranlagen.

Die “Sanitäranlagen 2020” soll den Ingenieuren und Architekten, die Planungen der Versorgungstechnik für öffentliche Gebäude durchführen, die wesentlichen für diese Bereiche geltenden Kriterien aufzeigen.

AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen (WVA) Teil 1: Planung und Bau 2021 – Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentlichen Gebäuden“

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen müssen Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und Benutzerfreundlichkeit ebenso berücksichtig werden wie die Vorgaben zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz. Ausgehend von den komplexen Anforderungen ist die Planung und Errichtung derartiger Anlagen sehr anspruchsvoll und setzt besondere Fachkenntnisse voraus.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele haben die Aspekte der Luftreinhaltung bei Verbrennungsprozessen in Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung eine besondere Bedeutung. Die technische Entwicklung in diesem Bereich sowie die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass energieverbrauchende Geräte, Ausrüstungen und Anlagen (-komponenten) mit einer sehr hohen Energieeffizienz genutzt werden. Vor allem die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung ist in den letzten Jahren stark vorangekommen. Verbunden ist diese Entwicklung mit teilweise deutlich höheren Investitionen gegenüber konventionellen Lösungen der früheren Jahre. Unter Berücksichtigung möglicher Einsparungen während der Lebensdauer der Anlagen sowie zugunsten einer auch zukünftigen lebens- und liebenswerten Umwelt ist der erhöhte Aufwand für eine energieeffiziente Technik und zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht nur angemessen, sondern unumgänglich.

Die vorliegende, überarbeitete AMEV-Empfehlung steht in der Tradition zu den vorangegangenen Empfehlungen. Sie bildet eine wichtige Arbeitsgrundlage bei der Planung und dem Bau von Wärmeversorgungsanlagen öffentlicher Gebäude. Auch zur Durchführung von Bauunterhaltungs-aufgaben enthält die Empfehlung nützliche Informationen. Sie bietet einen umfassenden und ausführlichen Überblick über das Thema. Enthaltene Dimensionierungshilfen und weitere wichtige Querverweise zu relevanten technischen Regeln wie beispielsweise DIN oder VDI geben den Leserinnen und Lesern die Möglichkeit, praktisch nutzbare Ergebnisse zu erhalten und Kenntnisse zu Einzelthemen zu vertiefen.

Die WVA - Teil 1: Planung/Bau 2021 ersetzt die AMEV-Empfehlung „AMEV–Empfehlung Heizanlagen-bau 2016“.

Weitere Informationen gibt es unter

www.amev-online.de
Andreas Schork
Leiter der AMEV Geschäftsstelle im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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