Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb von TGA-Anlagen

Neues aus dem „Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen – AMEV“

Der AMEV hat für den Gebäudetechnikbereich in den zurückliegenden zwölf Monaten wieder einige neue Empfehlungen erstellt. Nach dem im Frühjahr die Einführung der Broschüren Wartung 2014 und Next-Generation-Network 2014 erfolgte, wurden nach der turnusmäßigen Herbstsitzung des AMEV die Broschüren Aufzug 2014, Telekommunikation 2014,  Instandhaltung 2014 sowie EltAnlagen 2015 eingeführt.

Wartung 2014  und Instandhaltung 2014

Der AMEV hat die „Wartung 2006“ auf Grund geänderter Rahmenbedingungen wie z. B. der Fortschreibung des Vergabehandbuchs des Bundes, der Normenaktualisierung und der technischen Entwicklung in Teilbereichen angepasst:

– Der Teil A (Allgemeine Hinweise) lehnt sich mit seinen Begriffsdefinitionen stark an die DIN 31051 - Grundlagen der Instandhaltung - an. Hinweise zur Leistungsbeschreibung sowie zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Wartung und anderen Leistungen wurden im Vergleich zu früheren Ausgaben konkretisiert. Die vormals im Vertragstext verorteten Anwenderhinweise zur Haftpflichtversicherung wurden in den Teil A vorgezogen.
– Der Teil B (Vertragsmuster Wartung und Inspektion) hat einige juristische Änderungen und Klarstellungen erfahren.
– Der Teil E (Angebotsaufforderung) entspricht nunmehr den Vorgaben des Vergabehandbuches des Bundes, nach welchem der Wartungsvertrag für die neu zu errichtende Anlage zeitgleich mit der Beauftragung der Bauleistung abzuschließen ist.
– Der Teil F (Anhang) wurde bezüglich relevanter Normen und Richtlinien komplett überarbeitet, korrigiert und erweitert.

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung erfolgten Abstimmungen mit dem VDMA, dem ZVEH sowie mit der AVF-Arbeitsgruppe Vergabehandbuch. Die bereits aus „Wartung 2006“ bekannten Arbeitskarten-Muster wurden überarbeitet. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass Arbeitskartenportfolio in unregelmäßigen Abständen um Vertragsmuster zu erweitern.

Die AMEV-Empfehlung „Instandhaltung 2014“ wurde ebenfalls den geänderter Rahmen-bedingungen (z. B. Fortschreibung des Vergabehandbuchs) angepasst.

Die Neufassung wurde mit dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e. V. (VDMA) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V. (ZVEI) abgestimmt.

Next-Generation-Network 2014

Die öffentlichen Sprachdienste basierten bisher auf leitungsvermittelnden Technologien. Zunächst wurden analoge Anschlüsse (a/b, POT) eingesetzt, die später zu einem großen Teil durch digitale Anschlüsse (ISDN) ersetzt wurden. Charakteristisches Merkmal blieb die leitungsvermittelnde Technologie, bei der während der gesamten Verbindung eine definierte Bandbreite von analog 3,1 kHz und digital 64 kBit/s in Echtzeit transparent zur Verfügung steht. Die Garantie einer definierten Bandbreite führte dazu, dass neben dem eigentlichen Sprachdienst die Verbindungen, insbesondere ISDN, für zahlreiche weitere Anwendungen von Aufzugsnotrufanlagen bis Messdatenübertragung genutzt wurden. Neben den leitungsvermittelnden Verbindungen wurden häufig auch Festverbindungen mit der gleichen Übertragungstechnologie etwa für Gefahrenmeldungen eingesetzt. Des Weiteren sind Spezialdienste wie X.25 im Einsatz, bei denen zwar Datenpakete übertragen werden, aber als Grundlage eine leitungsvermittelnde Technologie fungiert.

Durch die zunehmende Verbreitung des Internet-Protokolls (IP) und den dadurch zunehmenden Einsatz von paketvermittelnden Technologien ist die Garantie einer transparenten Übertragung in Echtzeit und damit eine quasi unterbrechungsfreie Übertragung mit einer definierten Bandbereite nicht mehr möglich. Durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Einsatz von Quality of Service (QoS), wird versucht, möglichst ständig eine ausreichende Bandbreite sicherzustellen. Für den Bereich der öffentlichen Sprachdienste kann davon ausgegangen werden, dass dadurch eine ausreichende Sprachqualität erreicht werden kann. Für verschiedene andere Anwendungen wie die Übertragung von Gefahrenmeldungen oder bei Anschlüssen für Fernbetreuung muss damit gerechnet werden, dass der störungsfreie Weiterbetrieb mit den bisher eingesetzten TK-Geräten nicht möglich sein wird und daher alternative Verfahren eingesetzt werden müssen.

Aufzug 2014

Die AMEV-Empfehlung „Aufzug 2014“ er­­setzt die bisherige Fassung „Aufzug 2010“. Sie ist inhaltlich überarbeitet, neu strukturiert und thematisiert unter Berücksichtigung der seit 2010 eingeführten neuen Normen und Richtlinien bis zum Stand März 2014. Die Empfehlungen berücksichtigen die weiteren Entwicklungen in der Aufzugstechnik, insbesondere auch die der Antriebstechniken. Folgende Themen sowie Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen wurden in die Hinweise neu aufgenommen:

– Planungsdisziplinen zwischen Gebäudeplaner (Architekt), Tragwerksplaner sowie Beteiligung weiterer Fachplaner einschließlich möglicher Konfliktpunkte
– Betretbare Güteraufzüge
– Schutz vor Elementarereignissen
– Prüfmanagement von Aufzugsanlagen
– Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden
– Betrieb von Aufzugsanlagen nach TRBS 3121
– Prüfungen nach TRBS 1201 Teil 4 sowie nach BGV A3

Telekommunikation 2014

Im Jahre 2008 wurde die AMEV-Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen in öffentlichen Gebäuden (TK 2008)” veröffentlicht. Die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation, die zunehmende Nutzung von Datennetzen für den Sprachdienst und die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen haben eine Aktualisierung der Broschüre erfordert. Die Arbeitshilfen für die Beratung und Bedarfsermittlung aus der Broschüre Telekommunikation 2008 wurden weiter entwickelt und können heruntergeladen werden.

In der jetzt veröffentlichten AMEV-Empfehlung „Telekommunikation 2014“ wurde Voice over IP (VoIP) entsprechend der Entwicklung in den vergangenen Jahren noch stärker berücksichtigt. In Zukunft werden die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, wie in der Broschüre NGN 2014 dargestellt, vermehrt nur noch IP-basierte Anschlüsse anbieten, was wieder zu Veränderungen und Anpassungen in den Versorgungskonzepten der Nutzer führen wird.

EltAnlagen 2015

Auch wenn Mittel- und Niederspannungsanlagen in Liegenschaften und Gebäuden nicht ständig im Fokus der Öffentlichkeit stehen, haben diese Versorgungsanlagen eine hohe Bedeutung. Jedem Verbraucher wird diese Tatsache spätestens beim nächsten Stromausfall bewusst. Eine stabile, sichere und wirtschaftliche Stromversorgung ist daher nicht zuletzt auch eine wesentliche Forderung an die Planung, den Bau und die Unterhaltung von elektrotechnischen bzw. baulichen Anlagen.

Der AMEV hat die fachbezogenen Hinweise für Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden in der umfassend überarbeiteten und erweiterten Planungshilfe „EltAnlagen 2015“ neu gefasst. Die „Elt.-Anlagen 2007“ ersetzende Planungshilfe richtet sich insbesondere an die Bauverwaltungen und Dienststellen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie den mit ihnen zusammen arbeitenden Personenkreis.

Die „EltAnlagen 2015“ enthält gegenüber der Fassung 2007 unter anderem nachfolgende Ergänzungen und Aktualisierungen:

Im Kapitel 1 „Planungsgrundlagen“ wurden die Tabellen 1-4 fortgeschrieben. Unter anderem wurden beim „spezifischen Leistungsbedarf“ die Nettogrundfläche als neue Bezugsgröße eingeführt und in den „Orientierungswerten für Jahresbenutzungsstunden“ die Kita-Einrichtungen sowie erste Werte für „Passivhäuser“ aufgenommen.

Im Kapitel 2 „Mittelspannungsanlagen“ wurden Hinweise zur optimalen Auslastung von Transformatoren sowie zur Reserveleistung von Transformatoren ergänzt.

Im Kapitel 3 „Niederspannungsanlagen“ wurden Empfehlungen zur technischen Umsetzung des erhöhten Schutzes durch RCD in Endstromkreisen aufgenommen.

Im Kapitel 4 „Blitz- und Überspannungsschutz, Erdungssystem und Elektromagnetische Verträglichkeit“ wurde das Infoblatt „Trennungsabstand“ übernommen, die Publikation „EMV“ der Fachkommission Gebäude- und Betriebstechnik „Elektromagnetische Verträglichkeit“ eingearbeitet sowie die EMV-Maßnahmen aktualisiert.

Im Kapitel 5 „Anforderungen an elektrische Betriebsräume“ wurden die Anforderungen an elektrische Betriebsräume, differenziert nach Spannungshöhe und Art der Betriebsmittel detailliert und konkretisiert.

Im Kapitel 6 „Dokumentation, Prüfung und Wartung“ wurde die Checkliste für die Abnahme von elektrischen Anlagen durch den Auftraggeber (neu Abschnitt 8.2) neugefasst und aktualisiert.

Im Kapitel 7 „Nutzungsspezifische elektrische Anlagen“ wurden die Unterabschnitte „Blindstromkompensation“, „Mess- und Verbrauchswerterfassung“, „Energieoptimierung“ und „Sonnenschutz“ aktualisiert und der Unterabschnitt „PV-Anlagen“ komplett neugefasst, u. a. mit Hinweisen zur bauaufsichtlichen Zulassung und zum Brandschutz.

Berechnungsbeispiele in den einzelnen Kapiteln und das Hilfsprogramm zur Ermittlung der elektrischen Anschlussleistungen runden die praxisbezogene Arbeitshilfe ab.

Weiter Informationen zu den vorgenannten Empfehlungen und zu allen anderen AMEV-Veröffentlichungen gibt es unter www.amev-onlin.de

Andreas SchorkLeiter der AMEV Geschäftsstelle imBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
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