BFW-Umfrage: Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmabfälle führt zu Kostenexplosion und Sanierungsstillstand
„Sanierungsstillstand, Kostenexplosionen und Engpässe bei der Entsorgung: Das sind die Folgen der seit Oktober geltenden Regelung für HBCD-haltige Dämmabfälle“, erklärte jetzt BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin. Ibel präsentierte die Ergebnisse einer Mitglieder-Umfrage zu den Auswirkungen der Verordnung und resümierte: „Was wir jetzt brauchen, ist die verpflichtende Annahme aller Bauabfälle durch die Entsorgungsunternehmen. Diese müssen zudem ermächtigt werden, HBCD-haltige Dämmstoffe in der entsprechenden Menge zu entsorgen.“ Außerdem müsse nun auch die Industrie mit einer Rücknahmeverpflichtung mit ins Boot geholt werden. „Heute Styropor, morgen Solaranlagen, übermorgen Batterien: Die Investoren und Nutzer dürfen bei der Entsorgung nicht alleine stehengelassen werden“, so Ibel. „Jetzt kann auch die Industrie zeigen, wie ernst sie es mit ihrem Bekenntnis zu Nachhaltigkeit meint.“
Kostensteigerungen teils über 50 %
In der neuen BFW-Umfrage geben rund 60 % der befragten Mitgliedsunternehmen an, die neue Entsorgungsregelung wirke sich auf geplante Sanierungsmaßnahmen aus. Die Hälfte der befragten Unternehmen hat festgestellt, dass sich dadurch die Kosten für Sanierungen generell erhöht haben. Knapp 60 % gaben an, dass sich die Entsorgungskosten von HBCD-haltigen Dämmstoffen zwischen 10 und 30 % verteuert haben, 16 % stellen Kostensteigerungen von über 50 % fest.
Kostentreiber sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen und die zu erbringenden Nachweise zu den Inhaltsstoffen des Dämmmaterials. Dazu kommen höhere Transportkosten: Die wenigen Müllverbrennungsanlagen, die über die nun notwendige Zertifizierung verfügen, haben ihre Annahmekosten deutlich angehoben und sind oft mehrere hundert Kilometer entfernt.
38 % der befragten Unternehmen geben an, dass Entsorgungsbetriebe derzeit generell keine HBCD-haltigen Dämmstoffe annehmen. In diesem Fall bleiben die Unternehmen auf den Dämmabfällen sitzen und müssen die Stoffe in Containern oder anderweitig zwischenlagern. Rund ein Drittel der BFW-Unternehmen geht sogar noch weiter und gibt an, dass Sanierungen derzeit nicht durchgeführt werden können bzw. auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden müssen.
Hintergrund
Seit dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel HBCD nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dieser darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden. Bislang gibt es jedoch kaum Müllverbrennungsanlagen mit einer solchen Zertifizierung.