BFW: Rekordeinnahmen für Länder durch Grunderwerbsteuer
Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sind nach Angaben des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) im ersten Halbjahr 2016 auf einen neuen Rekordwert von 6,7 Mrd. € geklettert. Damit sind sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 16 % angestiegen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums kassieren die Länder in diesem Jahr erstmals mehr als 12 Mrd. € durch die Grunderwerbsteuer und damit doppelt so viel wie noch vor fünf Jahren. Ein Ende ist nicht in Sicht: Thüringen erhöhte jetzt die Grunderwerbsteuer von fünf auf 6,5 €.
Dazu BFW-Präsident Ibel: „Es kann nicht sein, dass Länder und Kommunen über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre klammen Kassen füllen und das Wohnen für die Menschen immer teurer machen. Der Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge ist dadurch für viele Menschen nicht mehr möglich. Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden!“
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Seitdem hat sich die Steuer für die Länder zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt und wurde 27 mal erhöht. „Die Preisspirale bei der Grunderwerbsteuer ist ein wesentliches Hemmnis für den bezahlbaren Wohnungsneubau. Das wurde auch im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bestätigt“, resümiert Ibel. „Die durchaus richtigen und notwendigen Pläne von Union und SPD, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, werden durch diesen Erhöhungswettlauf schon von vornherein ad absurdum geführt.“
Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. Fast alle Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 % gilt nur noch in Bayern und Sachsen.
Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4 % und in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 %. In Berlin und Hessen fallen 6 % an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und nun auch in Thüringen der Spitzensatz von 6,5 %.