BFW: SPD bremst Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus
„Die Pläne der SPD verschlimmern ein erwiesenermaßen kontraproduktives Gesetz“, kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion zur Verschärfung der Mietpreisbremse. Mit Bundesbauministerin Hendricks habe die Immobilienbranche im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen eine Reihe von Handlungsempfehlungen erarbeitet, um Wohnen wieder bezahlbarer zu machen. „Dass sich nun die Parteikollegen der Ministerin in die Mietpreisbremse verbeißen, statt ihre im Bündnis erarbeiteten Vorschläge umzusetzen, ist eine wohnungspolitische Bankrott-Erklärung“, so Ibel. Die Politik müsse das Problem jetzt an der Wurzel packen und die Ursachen für die hohe Mieten und Kaufpreise in Angriff nehmen – nämlich das Angebot vergrößern.
Der SPD-Vorstoß ist Teil eines Papiers zu bezahlbaren Wohnungen, das die Fraktion bei ihrer heutigen Klausur in Berlin beschloss. Das Beschlusspapier liegt dem BFW Bundesverband vor. Darin drängt die Fraktion unter anderem darauf, Vermieter zu verpflichten, die Höhe der Vormiete offenzulegen. Laut SPD-Papier sollen Mieter durch die Änderung beurteilen können, ob „die aufgerufenen Mieten zulässig sind oder ob sie die durch die Mietpreisbremse vorgegebenen Grenzen überschreiten".
Reine Augenwischerei, so BFW-Präsident Ibel: Schließlich entscheidet nicht die Vormiete über die Zulässigkeit des vereinbarten Mietzinses, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete. „Und genau da krankt aber das System der Mietpreisbremse, wie von allen Gutachtern im Gesetzgebungsverfahren bestätigt wurde“, erklärt Ibel: „Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich nur in den wenigsten Fällen rechtssicher ermitteln. Das wurde von allen Gutachtern im Gesetzgebungsverfahren bestätigt.“ Zwar möchte die SPD die Mietspiegelerstellung laut Beschlusspapier „in einer Rechtsverordnung weiter konkretisieren“. Andererseits würde sie mit der geplanten Verlängerung des Bezugszeitraumes von vier auf acht Jahre für eine weitere Verzerrung des Mietspiegels sorgen.
Das heute verabschiedete SPD-Papier geht noch an einer weiteren Stelle über das bisherige Konzept zum zweiten Mietrechtspaket von Bundesjustizminister Maas hinaus: So verlangen die SPD-Abgeordneten nun, dass die Regeln für Mieterhöhungen in laufenden Verträgen neu gefasst werden. Derzeit sind Aufschläge bis zum ortsüblichen Niveau nur alle drei Jahre und nur in Höhe von maximal 20 Prozent zulässig, in Regionen mit Wohnungsmangel liegt die Grenze bei 15 %. Die SPD möchte den Zeitraum in angespannten Wohnungsmärkten von drei auf vier Jahre strecken.
Ibel warnte abschließend davor, die wohnungspolitische Bedeutung von Wohneigentum zugunsten des Mietwohnungsbaus zu unterschätzen. So zeigt eine Analyse der jüngsten Baufertigstellungszahlen, dass der Neubau von Wohneigentum im vergangenen Jahr sogar eklatant zurückgegangen ist. „Über den Fokus auf die Mieter hinaus darf die Politik nicht vergessen: Jede gebaute Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt und wirkt sich dadurch günstig auf die Mieten aus – unabhängig davon, ob dabei ein Eigenheim, kommunaler oder privater Wohnungsbau entsteht.“