BID: „Scheingefechte beim Mietrecht müssen ein Ende haben“

„Die Mietpreisbremse ist das falsche Instrument, um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Daran ändern auch etwaige Verschlimmbesserungen nichts", warnte Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). „Wir brauchen keine Mutmaßungen oder Vorwahlkampfparolen, sondern eine längere und umfassende Evaluation." Ibel verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngsten Äußerungen von Bundesjustizminister Heiko Maas zum zweiten Mietrechtspaket in der Frankfurter Rundschau. Darin hatte der Bundesjustizminister erneut gefordert, die Mietpreisbremse zu verschärfen und die Vermieter zu verpflichten, die Vormieten offen zu legen.

Verzerrung des Mietspiegels

Das sei Augenwischerei, so Ibel: „Das bestehende Instrument der Mietpreisbremse krankt an ganz anderer Stelle: Die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb benötigen wir eine Regelung, die die Rechtssicherheit und Akzeptanz des qualifizierten Mietspiegels stärkt.

Doch statt hier anzusetzen, will sich das Bundesjustizministerium mit der Verlängerung des Bezugszeitraumes von vier auf acht Jahre begnügen. „Eine breitere Basis für den Mietspiegel zu schaffen, kann nur auf eine Weise funktionieren: Indem der Mietspiegel mehr Daten aus dem bisherigen Bezugszeitraum beinhaltet. Der Minister kann doch nicht wirklich glauben, dass der Vergleich der heutigen Neuvertragsmiete mit einem acht Jahre alten Mietvertrag noch eine Befriedungsfunktion haben kann. Ein Missbrauch des Mietspiegels wird dessen Bedeutung zerstören und zu teuren Mietrechtsprozessen mit Sachverständigengutachten führen.“

Falscher Reformeifer bei Mieterhöhung nach Modernisierung

Das Bundesjustizministerium plant darüber hinaus, den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von 11 auf 8 % zu senken. „Hier wird ein absolutes Missverhältnis zwischen dem Reformeifer beim Mietrecht und der eigentlichen Notwendigkeit offensichtlich“, kritisiert Ibel und verweist auf die Jahresauswertung 2014 des Deutschen Mieterbundes: Demnach wurden nur 3,1 % aller Beratungsgespräche zum Thema Modernisierung durchgeführt. Bei rund 23,7 Mio. Mietverhältnissen in der Bundesrepublik hatten also nur 0,14 % der Mieter diesbezüglichen Beratungsbedarf. Von den 300.000 bei Gericht anhängigen Mietstreitigkeiten hatten nur 1,9 % Mieterhöhungen nach Modernisierung zum Gegenstand. „Das zeigt, dass die bestehende Regelung – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – sowohl von Mietern als auch Vermietern im besten Einvernehmen gehandhabt wird“, so Ibel.

„Um Mieter vor überzogenen Mietpreissteigerungen in Deutschland zu schützen, hilft nur eins: Mehr Wohnraum zu schaffen“, resümiert der BID-Vorsitzende. „Dazu hat das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen eine Reihe konkreter Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die politischen Akteure sollten sich in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode auf deren Umsetzung konzentrieren, statt Scheinkämpfe beim Mietrecht auszufechten. Davon würden sowohl Mieter aus auch Vermieter wesentlich mehr profitieren.“

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