DGNB unterstützt Klimaschutz-Sofortprogramm 2018-2020 und stellt weitergehende Forderungen
Vor dem Hintergrund, dass Deutschland sein Klimaschutzziel 2020 aktuellen Analysen zu Folge noch weiter verfehlen wird als bisher angenommen, wenn nicht umgehend weitere Maßnahmen eingeleitet werden, hat die Klima-Allianz Deutschland am 20. Oktober das Klimaschutz-Sofortprogramm 2018-2020 veröffentlicht. Als eine von 62 Organisationen unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB (www.dgnb.de) das Programm und die in dem Papier skizzierten Punkte. Die DGNB fordert darüber hinaus für den Bereich „Gebäude“ weitere Maßnahmen.
Maßnahmen, die dem Gebäudebereich zugeordnet werden können, fasst das Sofortprogramm in dem Abschnitt „Das Fundament für die Wärmewende legen“ zusammen. Darin heißt es einleitend, dass „mittel- und langfristig weder die nationalen Klimaschutzziele, noch die international eingegangenen Verpflichtungen ohne eine umfassende Wärmewende insbesondere im Gebäudebereich und bei der Industriewärme einzuhalten sind.“ Ein Grund sind die deutlich zu niedrigen Sanierungsquoten im Gebäudebestand. Um die Trendwende hin zu einem weitgehend klimaneutralen Wärmesystem zu schaffen, nennt das Sofortprogramm eine Reihe von Maßnahmen.
Hierzu zählen beispielsweise die verbindliche Einführung von individuellen Sanierungsfahrplänen und die Schaffung von Rahmenbedingungen zur beschleunigten Einführung von Heizsystemen auf Basis Erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Wärmepumpen, Solarthermie, Wärme-Bioenergie). Auch das „Investor-Nutzer-Dilemma“ sei endlich zu lösen mit dem Ziel einer sozialverträglichen Sanierungsstrategie, an der sich Eigentümer, Vermieter und öffentliche Hand zu je einem Drittel beteiligen.
Neben diesen und den weiteren im Sofortprogramm benannten Maßnahmen stellt die DGNB folgende erweiterte bzw. zusätzliche Forderungen:
• Das in der aktuellen Legislaturperiode gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz muss schnellstmöglich verabschiedet und im Einklang mit den Klimaschutzzielen ausgestaltet werden. Dazu gehören als Zielwerte für den Energiebedarf ehrgeizige Effizienzstandards für öffentliche und private Neubauten kombiniert mit der jeweils passenden Energiebereitstellung, wobei Photovoltaik für den Eigenverbrauch eine zentrale Rolle spielt. Diese Kombination ist bereits jetzt wirtschaftlich und vermeidet spätere teure Nachrüstungen. Zusätzlich sind eindeutige CO2-Zielwerte im neuen Gesetz zu formulieren. Wirtschaftliche Maßnahmen im Bestand, die einen effizienten Betrieb der Anlagentechnik gewährleisten, sind aufzunehmen (z.B. Messungen bei Inbetriebnahme). Die Genehmigungswerkzeuge sollten zudem als handhabbare Planungswerkzeuge umgebaut werden und alternative Nachweisverfahren leichter zugelassen werden, um die Planungsfreiheit zur Zielerfüllung nicht weiter einzuschränken.
• Zur Steigerung der Effektivität des neuen Gesetzes ist die Forderung nach einem verpflichtenden Monitoring der Energie- und Treibhausgaswerte im tatsächlichen Betrieb des Gebäudes entscheidend. Die in den bisherigen Entwürfen formulierte „Stärkung des Vollzugs über Erfüllungsnachweise“ ist nicht ausreichend. Mit einem verpflichtenden Monitoring und tatsächlicher Transparenz gegenüber Mietern und externen Dritten könnte auch eine weiterreichende Berücksichtigung regenerativer Energien, die nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt werden, als Kompensationsmaßnahmen sichergestellt werden (jährliche Überprüfung von Strom- und Biomasseverträgen).
• Für die Planung von Neubauten und Sanierungen müssen neben dem bisherigen Energiebedarf für Heizen, Kühlen, Warmwasser und teilweise Beleuchtung weitere CO2-Quellen in die Berechnungen für die Genehmigungsverfahren Einzug finden. Es sollten technologieoffene ambitionierte Zielwerte für die CO2-Intensität des Gebäudebetriebs entwickelt und vorgegeben werden, die einen größeren Betrachtungsrahmen als bislang ermöglichen. Zudem sollten die in den Baumaterialien gebundenen CO2-Emissionen über ihren Lebenszyklus hinweg ermittelt und in Genehmigungsverfahren als alternativer Nachweis zum effektiven Erreichen der Klimaschutzziele zugelassen werden.