Erneuerbare Energien befeuern Deutschlands Neubauten
Erneuerbare Energien sind als Heizquelle in Deutschlands Wohngebäuden weiterhin auf dem Vormarsch. Mehr als 60 % der knapp 110.000 im letzten Jahr fertig gestellten Neubauten werden laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Damit scheint das von der Bundesregierung in 2009 in Kraft gesetzte „Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz“ erfüllt werden zu können. Dieses schreibt vor, dass bis 2020 mindestens 14 % des Wärme- und Kältebedarfs von Gebäuden durch regenerative Energien zu decken sind. Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies laut Destatis vor allem mit Umweltthermieanlagen (66,5 %), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (18,1 %), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen.
Thermieanlagen verzeihen keine Baufehler
Diese ökologisch sinnvollen und technologisch innovativen Heizsysteme stellen nach Angaben des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC, www.vqc.de) sehr hohe Anforderungen an die Bauqualität. Damit die Bewohner in Zukunft in kalten und windigen Wintertagen nicht fröstelten, müsse die Anlage zum einen in Bezug auf die Heizleistung ausreichend geplant sein. Denn im Gegenteil zur altherkömmlichen Heizung stellten Umweltthermie- und Geothermieanlagen nicht unendlich viel Energie zur Verfügung: Zum anderen rächten sich auch kleinste Verarbeitungsfehler bei der Bauausführung. VQC-Vorsitzender Udo Schumacher-Ritz: „Handwerkliche Mängel können dazu führen, dass das Haus nicht die notwendige Luftdichtheit aufweist, zu viel warme Luft nach außen entweichen kann und somit trotz einer eigentlich ausreichend dimensionierten Heizungsanlage nicht genügend Wärme zur Verfügung steht.“
Ein Beispiel: Besonders im Bereich von Rohr- oder Leitungsdurchführungen müssen die ausführenden Handwerker verstärkt darauf achten, dass diese mit Hilfe hochwertiger Materialien abgedichtet werden, damit keine unbeabsichtigten Luftdurchlässe und Wärmebrücken entstehen. Aber auch nicht fachgerecht eingebaute Fenster sind in sehr vielen Fällen ein Schwachpunkt.
Generell muss laut VQC die entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebene Luftdichtheit des Hauses passend zur gewählten Lüftungsart gewährleistet sein. Auch für KfW-geförderte Gebäude ist die Luftdichtheit relevant, da sie im Nachweis mit berücksichtigt wird und bei Nichteinhaltung eine Rückzahlung der Fördermittel droht.
Die Luftdichtheit kann mit einem Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) überprüft werden und zudem können geschulte Sachverständige mit Hilfe des Tests (Leckageortung) auf die Fehlersuche gehen und Mängel aufzeigen. Schumacher-Ritz: „VQC-Sachverständige prüfen Wohnbauten während der Bauphase. Die systematische und präventive Qualitätskontrolle des VQC minimiert effektiv Verarbeitungsfehler am Bau. Eine gute Basis dafür, dass auch sensible Thermieanlagen ausreichend Wärme im Haus bereitstellen.“